QISPOS - Fachbereich 10 Mathematik und Informatik

Über das QISPOS-System laufen in den meisten neueren Studiengängen die Anmeldungen/Belegungen zu Veranstaltungen und Klausuren, kurz gesagt zu allen Studien- und Prüfungsleistungen.

Jedes Semester gibt es einen uniweiten Anmeldezeitraum, der i.d.R. von Mitte Oktober bis Mitte Dezember (im Wintersemester) bzw. von Mitte April bis Mitte Juni (im Sommersemester) läuft. Die genauen Termine des uniweiten Anmeldezeitraums finden Sie hier: https://www.uni-muenster.de/studium/pruefungen/qispos.html

Eine Abmeldung von den im uniweiten Anmeldezeitraum anzumeldenden Studien- und Prüfungsleistungen ist bis 14 Tage nach dem Anmeldezeitraum möglich.

Wichtig! Das QISPOS-System ist, obwohl es auch über das Vorlesungsverzeichnis läuft, nicht dasselbe wie das HISLSF.

Sie müssen also unbedingt darauf achten, dass Sie nicht nur im HISLSF eine Veranstaltung „belegen“ – das ist nur eine Art „unverbindliche Voranmeldung“ (und dient im GHR-Bereich (alle Seminare) bzw. im M.Ed. Gym/Ges und BK Mathematik in den Fachdidaktikseminaren zur Seminarplatzvergabe) –, sondern sich wirklich zu den Prüfungen anmelden: Sie finden den QISPOS-Bereich unter „Meine Funktionen (im oberen Menü links) und dann „Prüfungsverwaltung (QISPOS) (im dortigen linken Menü).

Weitere Informationen zur QISPOS-Anmeldung finden Sie hier.

Die Fachschaft Mathematik und Informatik hat einen kleinen QISPOS-Leitfaden erstellt, wo noch mal Schritt für Schritt mit entsprechenden Bildern erklärt wird, wie die Anmeldung im QISPOS tatsächlich funktioniert (bis Seite 23) (und was man falsch machen kann, was also keine prüfungsrechtliche QISPOS-Anmeldung ist (ab Seite 24)).

Besonderheiten am Fachbereich 10

Am Fachbereich 10 (Mathematik und Informatik) gibt es (für die vom Fachbereich selbst angebotenen Veranstaltungen) Besonderheiten bei den Fristen zur Anmeldung und Abmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen:

  • Übungen, Seminare, Praktika und alle anderen Studien- und Prüfungsleistungen, die keine Klausuren oder mündliche Prüfungen sind, müssen Sie in der Regel während des uniweiten Anmeldezeitraums anmelden. Vierzehn Tage nach dem Ende dieses Zeitraums können Sie sich davon auch nicht wieder (ohne triftigen Grund) abmelden. Insbesondere sind in dem uniweiten Anmeldezeitraums auch diejenigen Vorlesungen anzumelden, hinter denen keine Klausur oder mündliche Prüfung hängt.
  • Anders bei der Anmeldung zu Klausuren und mündlichen Prüfungen: Außerhalb des Anmeldezeitraums ist i.d.R. bis sieben Tage vor dem Klausurtermin bzw. vor dem geplanten Termin der mündlichen Prüfung eine Anmeldung (und auch Abmeldung) möglich.
  • Bei mündlichen Prüfungen müssen Sie in der Regel zusätzlich dem Prüfungsamt die Termine und den bzw. die Prüfer mitteilen (und das spätestens sieben Tage vor der geplanten Prüfung). (Abweichungen hiervon gibt es u.a. bei den mündlichen Pflichtprüfungen (Modul 5 im ZFB Mathematik/Bachelor BK Mathematik, Modul 4 im BSc Mathematik, Modul 3 im Bachelor G und Modul 3 im Bachelor HRSGe), s. hier.)
  • Bitte beachten Sie, dass die gesonderten Fristen in der Regel nicht für die Veranstaltungen der Nebenfächer gelten. Hier gilt das Prüfungsrecht des anbietenden Faches/Fachbereichs.

Wahl der Klausurtermine beim Angebot von zwei Terminen

  • In den fachwissenschaftlichen Studiengängen (BSc und MSc) sowie im Bereich Gym/Ges und BK (Zwei-Fach-Bachelor, Bachelor BK, M.Ed. Gym/Ges, M.Ed. BK) ist es in der Regel möglich, den zweiten Klausurtermin auch direkt als ersten Versuch in dem „Semester“ zu nutzen, ohne bei dem ersten durchgefallen oder aus triftigem Grund zurückgetreten zu sein. Dazu muss man bei der QISPOS-Anmeldung den zweiten Klausurtermin anwählen (und ggf. rechtzeitig vor dem ersten Klausurtermin wieder davon zurücktreten). Es besteht dann jedoch kein Anspruch auf Wiederholung der Klausur für dasselbe Semester.*)
  • Neu: Das Institut für grundlegende und inklusive mathematische Bildung (GIMB), das die Veranstaltungen im G-Bereich anbietet, hat für die Klausuren ab dem Sommersemester 2024 festgelegt, dass auch im G-Bereich, sofern in den Veranstaltungen zweite Klausuren angeboten werden - also denjenigen, die nur jährlich angeboten werden -, der zweite Klausurtermin in der Regel ebenfalls direkt als erster Versuch in dem „Semester“ genutzt werden kann. (Auch hier gibt es keinen Anspruch auf Wiederholung der Klausur für dasselbe Semester, wenn man sich dazu entscheidet, dies zu tun.)

*) Technischer Hinweis:

Wenn bei Klausuren der zweite Termin auch als erster Prüfungsversuch in dem „Semester“ genutzt werden kann, sind im QISPOS – sobald beide Termine feststehen… – unter der Prüfungsnummer für die Klausur drei Punkte sichtbar (hier ein Beispielbild für die Analysis I (im ZFB Mathematik)):

  • Prüfungsdatum: [1. Klausurdatum], Prüfer: [Name des Prüfers], Termin: 01:  dieser Punkt ist gültig für die erste Klausur (und i.d.R. bereits zu Beginn der uniweiten QISPOS-Anmeldephase (= 3. Vorlesungswoche) sichtbar)
  • Prüfungsdatum: [2. Klausurdatum], Prüfer: [Name des Prüfers], Termin: 01: dieser Punkt ist gültig für die zweite Klausur und genau von denjenigen wählbar, die die zweite Klausur als ersten Prüfungsversuch in dem „Semester“ nutzen möchten (und bei der ersten Klausur „freiwillig“ nicht mitschreiben)
  • Prüfungsdatum: [2. Klausurdatum], Prüfer: [Name des Prüfers], Termin: 02: dieser Punkt ist gültig für die zweite Klausur und genau von denjenigen wählbar, die bei der ersten Klausur durchgefallen oder mit Attest zurückgetreten sind – insbesondere muss hierzu bei der ersten Klausur entweder die Note 5,0 eingetragen sein oder die Einreichung eines Attests beim Prüfungsamt erfolgt sein, bevor man sich hier anmelden kann.

Da wir oft gefragt werden: Der Hinweis im QISPOS, dass man den Klausurtermin nur dann wahrnehmen kann, wenn man bei „Termin01“ durchgefallen oder mit Attest zurückgetreten ist, bezieht sich jeweils nur auf den letzten Punkt (den mit „Termin: 02“ und mit dem 2. Klausurdatum), auch wenn ein entsprechender Layout-Einzug nicht vorhanden ist. Es handelt sich hierbei um ein reines (nicht behebbares…) Darstellungsproblem in QISPOS.

Solange der zweite Klausurtermin noch nicht feststeht – diese werden i.d.R. innerhalb der uniweiten QISPOS-Anmeldephase festgelegt und dann gesammelt ins QISPOS eingetragen –, ist natürlich nur der erste Punkt zu sehen.


*) Technischer Hinweis 2:

(10.01.2020) Aufgrund von technischen Problemen bei der Ansicht der Verbuchungslisten im QISPOS am Fachbereich (und zur Vermeidung von sonst unweigerlich vorkommenden Falscheintragungen) können die zweiten Klausuren, die im Folgesemester stattfinden, erst später angemeldet werden als die zweiten Klausuren, die noch im Semester der Lehrveranstaltung stattfinden. Für die zweiten Klausuren im Folgesemester gilt, dass die Anmeldephasen wie folgt beginnen:

  • ab Anfang März (für Lehrveranstaltungen im Wintersemester mit zweitem Klausurtermin im Sommersemester)
  • ab Anfang September (für Lehrveranstaltungen im Sommersemester mit zweitem Klausurtermin im Wintersemester)

Die Anmeldungen für zweite Klausuren, die im selben Semester wie die Lehrveranstaltung stattfinden, sind davon nicht betroffen.

Nachanmeldungen im QISPOS nicht mehr möglich

Die bisherige technische Möglichkeit, durch Dozenten unterlassene QISPOS-Anmeldungen nachtragen zu lassen, ist seit dem 1.5.2012 abgeschaltet worden. Auch das Prüfungsamt darf keine Anmeldungen mehr nachtragen, die vergessen worden sind.

Technische Probleme bei der Anmeldung

Sollte es in Ausnahmefällen aus technischen Gründen nicht möglich sein, sich anzumelden, wenden Sie sich bitte rechtzeitig(!) vor dem Ende der jeweiligen Anmeldefrist an das Prüfungsamt, damit der Fehler dokumentiert (und ggf. behoben) wird und Sie Ihre Frist wahren!

Wer ein oder zwei Semester nach dem Fehler (und gar der evtl. bestandenen Prüfung) zum Prüfungsamt geht und behauptet, er habe sich damals leider nicht anmelden können, wird die Prüfung noch einmal machen müssen bzw. eine neue Veranstaltung belegen (und hierin die Prüfung noch einmal absolvieren) müssen.


Zusätzliche Verknüpfungen

In manchen Bereichen sind (aufgrund des hohen Verknüpfungsaufwandes) nicht alle theoretisch wählbaren Veranstaltungen auch sofort zum Anmeldebeginn im QISPOS verknüpft, z.B.

  • im Bereich des Moduls „Wahlbereich Mathematik“ im BSc Informatik (PO-Version 2011 - PO 2007 hat das Modul nicht, und POs 2014 und 2020 sind schon im SLcM), wo alle V+Ü mit 4+2 SWS aus dem BSc Mathematik und aus dem Zwei-Fach-Bachelor Mathematik gewählt werden können, die nicht bereits im Pflichtbereich vorkommen können, oder
  • die Spezialisierungsveranstaltungen im MSc Mathematics, die als V+Ü mit 4+2 SWS angeboten werden, die nach den Prüfungsordnungen grundsätzlich auch als Verbreiterungsveranstaltungen (in genau dem Bereich der Spezialisierung, aus der sie kommen: Theoretische Mathematik oder Angewandte Mathematik) wählbar sind,
  • in den analytischen (Teil 1 aus Modul 3 (PO-Version 2011) bzw. lange analytische Vertiefung im Modul 6 (PO 2018)) und algebraischen Vertiefungen (Modul 4 (PO 2011) bzw. lange algebraische Vertierung im Modul 6 (PO-Version 2018)) im Zwei-Fach-Bachelor bzw. Bachelor BK Mathematik und in der Vertiefung (Modul 3 (PO-Version 2014)) im M.Ed. Gym/Ges bzw. BK Mathematik, wo entsprechend inhaltlich ausgerichtete(!) V+Ü aus dem BSc Mathematik mit 4+2 SWS gewählt werden können, die nicht bereits im Pflichtbereich vorkommen können.

Melden Sie sich bitte in diesem Fall rechtzeitig vor dem Ende der jeweiligen Anmeldefrist in der Studienkoordination, damit die Veranstaltungen im QISPOS nachverknüpft werden und Sie sich rechtzeitig selbst anmelden können. (Am besten kommen Sie dazu direkt in unseren Sprechstunden bei uns vorbei.)

Wenn der Zeitrahmen bis zum Anmeldeschluss sehr knapp sein sollte, schicken Sie bitte zur Fristwahrung vorsichtshalber zusätzlich eine E-Mail mit den genauen Daten der anzumeldenden Prüfung (Fach, Studiengang (incl. Version), Modul und genaue Position im Modul (Modulbestandteil), Datum, Prüfungsform, Dozent/in) an Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt! Eine E-Mail nur an die Fachstudienberatung/Studienkoordination reicht in dem Fall nicht zur Fristwahrung aus.


Nicht selbst anmeldbare Module

Einige Prüfungs- und Studienleistungen in Modulen unserer Studiengänge sind von den Studierenden nicht selbst anmeldbar, sondern die Leistungen in den Modulen müssen im Prüfungsamt angemeldet bzw. verbucht werden. Dazu gehören:

  • die Module im Nebenfach Informatik des MSc Mathematics, die auch in den entsprechenden Bachelor­studien­gängen vorkommen können. (Hier muss abgeglichen werden, ob das Modul (inhaltlich gesehen) nicht bereits in der Bachelorphase studiert wurde, ggf. unter Rücksprache mit dem Prüfungsbeauftragten des MSc Informatik.) Hierzu muss die Anmeldung rechtzeitig zu den Fristen wie für die selbstständigen QISPOS-Anmeldungen erfolgen. Es erfolgt in diesen Modulen kein Eintrag über Scheinformulare.
  • die Leistungen zu Veranstaltungen im Bereich der „Allgemeinen Studien“ und die „Kompetenz­erweiterungs­module“ (nur) der Studiengänge BSc Mathematik (PO-Versionen 2014 und 2020) (und BSc Informatik (PO-Versionen 2007 und 2011)), insbesondere zu denjenigen Veranstaltungen, zu denen die Erlaubnis des anbietenden Fachbereichs eingeholt werden muss
    (Leistungen in Veranstaltungen zu Allgemeinen Studien, die auch im Rahmen der (uniweiten) Allgemeinen Studien geöffnet sind oder die im Zwei-Fach-Bachelor absolviert werden sollen, sind jedoch über das QISPOS anzumelden.)
  • das Modul „Individuelle Kompetenzerweiterung (Personal Enrichment)“ im MSc Mathematics (PO 2020)
    Bitte beachten Sie, dass hier (im Gegensatz zum Ausgleichsmodul, was es in der PO 2013 gab) nur eingeschränkte Wahlmöglichkeiten für die Veranstaltungswahl bestehen!
  • die Module „Mathematik vermitteln I“ und „Mathematik vermitteln II“ im BSc Mathematik – bei der erstmaligen Anrechnung einer Übungsgruppenleitertätigkeit muss (zusätzlich) die Tutorenschulung absolviert werden