Ordnung zur Änderung der Sozialbeitragsordnung
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 01.10.1977 - AB Uni 77/1-,
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 02.02.2000 - AB Uni 5/2000 -


Artikel I

§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Sozialbeitragsordnung werden wie folgt geändert:

  1. § 4 Abs. 1:
    Der Sozialbeitrag wird auf 88,95 DM festgesetzt.

  2. § 4 Abs. 2:
    Der Sozialbeitrag ist für folgende Zwecke bestimmt:
    a)     für die Zusatzversicherung der Studierenden, insbesondere bei Privatunfällen 0,45 DM
    b) für den Studierendensport 2,25 DM
    c) für ein Semesterticket 72,25 DM
    d) für die weiteren Aufgaben der Studierendenschaft 14,00 DM.


Artikel II

Die vorstehende Änderung der Sozialbeitragsordnung gilt mit Wirkung vom Wintersemester 2000/2001 an.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 21.06.2000.

Münster, den 29.6.2000 Der Rektor

Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universiätät über die Verkündung von
Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 23.12.1998 verkündet.

Münster, den 29.6.2000 Der Rektor

Prof. Dr. J. Schmidt






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Hans-Joachim Peter
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Datum: 2000-09-05