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Amtliche Bekanntmachungen

Studienordnung

für den

Studiengang Geowissenschaften mit dem Abschluss Diplomprüfung

an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

vom 29.08.2002






Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs.1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), geändert durch Gesetz vom 27. November 2001 (GV.NW. S. 812) hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:


Inhaltsübersicht
§ 1 Gegenstand der Studienordnung
§ 2      Studienziel
§ 3 Zugangsvoraussetzungen
§ 4 Besonders wünschenswerte Vorkenntnisse
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Studienaufbau, Studiendauer und Studienumfang
§ 7 Modularer Aufabu und Inhalte des Studiums
§ 8 Vermittlungsformen
§ 9 Leistungsnachweise und Prüfungen
§ 10 Diplom-Vorprüfung
§ 11 Diplomprüfung
§ 12 Studienberatung
§ 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studien und Prüfungsleistungen
§ 14 Inkrafttreten und Veröffentlichung


§ 1   
Gegenstand der Studienordnung
(1) Diese Studienordnung regelt das Studium für den Diplomstudiengang Geoinformatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie ist abgestimmt auf die Diplom-Prüfungsordnung für Geoinformatik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 1. 10. 2000 (Fassung vom 25. 7. 2001). Die Kenntnis der Bestimmungen der gültigen Prüfungsordnung wird in dieser Studienordnung vorausgesetzt.
(2) Die Studienordnung beschreibt den allgemeinen Aufbau, den Inhalt und die Ziele des Studiums, legt Mindestanforderungen für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums fest und gibt den Studienrahmen vor, innerhalb dessen die Studierenden einen Teil des Studiums nach eigenem Ermessen gestalten und Schwerpunkte setzen können.


§ 2   
Studienziel
Der Diplomstudiengang im Fach Geoinformatik soll die künftige Diplom-Geoinformatikerin/den künftigen Diplom-Geoinformatiker für den Übergang in die Berufspraxis qualifizieren und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Die Diplom-Geoinformatikerin/der Diplom-Geoinformatiker soll die Voraussetzungen erwerben, in der Industrie und Wirtschaft, in öffent-lichen Verwaltungen sowie in der Forschung tätig zu werden. Sie/er soll darauf vorbereitet sein, aufbauend auf dem Geoinformatikstudium die eigene berufliche Zukunft zu gestalten und durch lebenslanges Lernen zu sichern.
Die Geoinformatik ist ein innovatives Arbeitsgebiet, das eine Brückenfunktion zwischen der Informatik und den Geowissenschaften bildet: Geoinformatikerinnen/Geoinformatiker befas-sen sich mit der Entwicklung und Anwendung von Methoden zur computergestützten Lösung von Problemen, die einen räumlichen Bezug zur Erde (global - regional - lokal) besitzen. Deshalb müssen Geoinformatikerinnen/Geoinformatiker solide Fachkenntnisse sowohl in der Informatik als auch in den Geowissenschaften besitzen und diese in den breit gespannten Forschungs- und Anwendungsgebieten der Geoinformatik miteinander verknüpfen können.
§ 3   
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung zum Studium der Geoinformatik ist die Immatrikulation an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf Grund eines Reifezeugnisses (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis).


§ 4   
Besonders wünschenswerte Vorkenntnisse
Wünschenswerte fachliche Voraussetzungen für das Studium der Geoinformatik sind gute Schulkenntnisse in Mathematik, ein ausgeprägtes Interesse an Informatik sowie an raum- und umweltbezogenen Fragestellungen. Wegen des großen Anteils englischsprachiger Fachliteratur sind Kenntnisse der englischen Sprache dringend empfohlen.


§ 5   
Studienbeginn
Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Das Studienangebot insbesondere für das Grundstudium ist auf diesen Studienbeginn abgestellt.
Es wird dringend empfohlen, die allgemeinen und fachspezifischen Informationsveranstaltungen der Universität und insbesondere der Fachbereiche 'Mathematik und Informatik' und 'Geowissenschaften' zu Beginn des Studiums zu besuchen.


§ 6   
Studienaufbau, Studiendauer und Studienumfang
(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungsleistungen 9 Semester
(2) Das Studium gliedert sich in
-     das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Diplom-Vorprüfung abschließt,
-     das Hauptstudium, das einschließlich der Diplomarbeit und der weiteren Prüfungsleistungen fünf Semester umfasst.
(3) Der Studienumfang im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich beträgt insgesamt 168 Semesterwochenstunden (SWS); davon entfallen auf
-     das Grundstudium 82 SWS
-     das Hauptstudium 68 SWS
-     den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich 18 SWS (Wahlbereich gemäß § 85 Abs. 3 Satz 2 UG).


§ 7   
Modularer Aufbau und Inhalte des Studiums
(1) Der modulare Aufbau soll eine größere Flexibilität des Studiums durch Kombination von Studienelementen (Module und Modulbausteine) und eine besser überschaubare Struk-turierung ermöglichen. Das Studium einiger Module oder Modulbausteine setzt die vorherige Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen oder das Absolvieren bestimmter Module voraus. Insgesamt besteht das Studium aus 12 Modulen, dem Wahlbereich und der Diplomarbeit:
1. Module im Grundstudium:
In der Regel wird zu Beginn des Wintersemesters vom Institut für Geoinformatik eine Informationsveranstaltung für Erstsemester durchgeführt. Grundsätzlich sind die Lehrveranstaltungen der Module 1 bis 5 im Grundstudium zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen der Module 6 und 11 können teilweise im Grund- oder auch Hauptstudium besucht werden.


Modul 1: Mathematik
Typ
Lehrveranstaltung
SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
V+Ü
Höhere Mathematik (für Informatiker) I
6
WS
Sollte im 1. Sem. besucht werden!
2 LN aus 3
FP
V+Ü
Höhere Mathematik (für Informatiker) II
6
SS
Höhere Mathematik (für Informatiker) I
V+Ü
Höhere Mathematik (für Informatiker) III
6
WS
Höhere Mathematik (für Informatiker) II
  
Modul 2: Informatik 1
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
V+Ü
Informatik I
6
WS
Sollte im 1. Sem. besucht werden!
2 LN aus 3
FP
V+Ü
Informatik II
6
SS
Informatik I
V+Ü
Informatik IV
6
SS
Informatik I
P
Softwareentwicklung
6
WS
Informatik I und II
LN
  
Modul 3: Geoinformatik 1
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
V+Ü
Einführung in die Geoinformatik
2+2
WS
Sollte im 1. Sem. besucht werden!
 
FP
(Schwer-
punkt:
Einf.i.d.
Geo-
formatik
V+Ü
Einführung in die digitale Kartographie
2+2
SS
- LN
V+Ü
Einführung in die Geostatistik
2+2
SS
Sollte im 2. Sem. besucht werden!
LN
  
Modul 4: Geoinformatik 2
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
Ü
GIS-Grundkurs
2
JS
V+Ü Einführung in die Geoinformatik
LN
 
Ü
Werkzeuge zur numerischen Modellierung
2
SS
V+Ü Einführung in die Geoinformatik
V+Ü Einführung in die Geostatistik
LN
P
Entwicklung und Einsatz von Geosoftware I
4
SS
Sollte im 4. Sem. besucht werden!
 
  
Modul 5: Raumplanung und Ökologische Planung
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
V
ORL 1/ Raumplanung
2
WS
 
 


FP
Ü
ORL 1/ Raumplanung
2
JS
V ORL 1/ Raumplanung (zumindest parallel)
 
V
Ökologische Planung
2
WS
 
 
Ü
Ökologische Planung
4
SS
V Ökologische Planung (zumindest parallel)
 
  
Modul 6: Physische Geographie/Geoökologie/Geologie
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
V
Einführung in die Physische Geographie
2
WS
 



2 LN aus den 3 Fach-
gebieten
 
Ü
Physisch-geogr. Übungen (WP)
2
JS
V Einführung in die Physische Geographie (zumindest parallel)
 
V
Einführung in die Landschaftsökologie
2
WS
 
 
Ü
Landschaftsökologische Übungen (WP)
2
SS
V Einführung in die Land-
schaftsökologie (zumindest parallel)
 
V
Geologie (WP)
2
US
 
 
Ü
Geologie (WP)
2
US
V Geologie (zumindest parallel)
 


2. Module im Hauptstudium:
Grundsätzlich sind die Lehrveranstaltungen der Module 7 bis 10 und 12 im Hauptstudium zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen der Module 6 und 11 können teilweise im Grund- oder auch Hauptstudium besucht werden.


Modul 7: Informatik 2
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
V
Theoretische Informatik 4 WS
Module 1 und 2
LN  
V/Ü
S/P
Lehrveranstaltungen zur Praktischen Informatik (WP) s10 US
Module 1 und 2
1 LN
FP (keine Überschn. mit LN)
  
Modul 8: Informatik 3
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
V/Ü
S/P
Lehrveranstaltungen zur Angewandten Informatik (WP) s16 US
Module 1 und 2
1 LN
FP (keine Überschn. mit LN)
  
Modul 9: Geoinformatik 3
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
Ü
GIS-Aufbaukurs 2 US
Module 2,3 und 4
 
FP (keine Überschn. mit LN)
S Geoinformatik (WP, 2 Seminare) 2+2 US
Module 2,3 und 4
1 LN
aus 2
V/Ü
S/P
Ausgewählte Probleme der Geoinformatik (WP)
Empfehlung: V+Ü Fernerkundung
s4 US    
  
Modul 10: Geoinformatik 4
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
P
Entwicklung und Einsatz von Geosoftware II 4 US
Module 2,3 und 4
Sollte im 5. Semester besucht werden!
 
 
V/Ü/
S/P
Lehrveranstaltungen zur Geoinformatik (WP) s6 US
Veranstaltungsspezifische Voraussetzungen sind möglich!
1 LN  
  
Modul 11: Geowissenschaften
Je nach individueller Studienplanung kann dieses Modul teilweise im Grund- oder auch Hauptstudium besucht werden
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
V/Ü/
S/P
Lehrveranstaltungen aus dem Angebot des FB Geowissen-
schaften(WP)
s10 US
Veranstaltungsspezifische Voraussetzungen sind möglich!
  FP
(Bereich
mit min-
destens
4 SWS
  
Modul 12: Studienprojekt
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
PR Projekt Geoinformatik/ Informatik, zweisemestrig (WP) 8 US
Module 2, 3, 4, 5 und 6
   
  
Modul 13: Wahlbereich (gemäß § 85 Abs. 3 Satz 2 UG)
Je nach individueller Studienplanung kann dieses Modul teilweise im Grund- und Hauptstudium besucht werden
Typ Lehrveranstaltung SWS
Sem.
Voraussetzungen
LN
FP
V/Ü/
S/P
Veranstaltungen zur freien Auswahl. Empfohlen werden neben Lehrveranstaltungen der FB 10 und 14 auch Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche s18 US
 
   


Die obigen Abkürzungen bedeuten:
  • SWS = Semesterwochenstunden, s8 = insgesamt 8 SWS (z.B.)
  • Sem = Lehrveranstaltung wird in der Regel angeboten:

  • -
    SS  = im Sommersemester,
    - JS  = jedes Semester,
    - US = in unterschiedlichen Semestern (Wiederholfrequenz maximal 3 Semester, rechtzeitiger Hinweis an die Studierenden zur geordneten Studienplanung)
  • Lehrveranstaltungstypen: V = Vorlesung, Ü = Übung, V+Ü = Vorlesung mit begleitender Übung, S = Seminar, P = Praktikum, PR = Projekt, V/Ü = Vorlesungen oder Übungen, V/Ü/S/P = Vorlesungen, Übungen, Seminare oder Praktika
  • WP = Wahlpflicht (freie Wahl innerhalb des definierten Bereiches)
(2) Im Wahlbereich (gemäß § 85 Abs. 3 Satz 2 UG) sollen Lehrveranstaltungen mit freier thematischer Auswahl im Gesamtumfang von 18 SWS absolviert werden. Empfohlen werden neben Lehrveranstaltungen aus den Fachbereichen 'Mathematik und Informatik' und 'Geowissenschaften' z.B. auch Lehrveranstaltungen zur Bioinformatik, Wirtschaftsinformatik, Volks- und Betriebswirtschaft, Jura, Kommunikationswissenschaft.
(3) In der Diplomarbeit soll in der vorgegebenen Frist von 6 Monaten ein klar definiertes fachliches Problem aus der Geoinformatik selbständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet und dargestellt werden. Die Institute für Geoinformatik und Informatik bieten dazu Anleitungen zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an.
§ 8
Vermittlungsformen
(1) Lehrveranstaltungen im Sinn dieser Studienordnung sind:
-    Vorlesungen
-    Übungen
-    Seminare
-    Praktika
-    Studienprojekt
-    Anleitung zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten als Begleitung der Dipomarbeit
(2) Vorlesungen dienen der Einführung in das Studium eines Teilgebietes und leiten zur Vertiefung des Stoffgebietes durch ein ergänzendes Selbststudium an.
(3) Übungen sollen den Studierenden durch theoretische und praktische Bearbeitung exemplarischer Probleme die Gelegenheit zur Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden sowie zur Vertiefung des erlernten Stoffes geben. Sie sollen überdies Möglichkeiten zur Selbstkontrolle des Wissensstandes bieten. Die Übungen beinhalten in der Regel die Bearbeitung von Übungsaufgaben. Die Bearbeitung derartiger Übungsaufgaben erfolgt zumeist in Kleingruppen und gehört zum Pflichtpensum dieser Art von Lehrveranstaltung.
(4) In Seminaren sollen die theoretisch-methodischen Kenntnisse eines Teilgebietes erarbeitet und vertieft werden. Gleichzeitig sollen die Studierenden Gelegenheit erhalten, wissenschaftliche Zusammenhänge in schriftlicher und mündlicher Form darzustellen und kritisch zu diskutieren.
(5) Praktika werden im Studiengang Geoinformatik in der Regel als Softwarepraktika durchgeführt. Dabei sollen die Studierenden mit Hilfe von Software-Entwicklungswerkzeugen (z.B. Programmiersprachen, Simulations- und Case-Tools) die Entwicklung von Software-Modulen in eigener praktischer Arbeit unter Anleitung erlernen.
(6) In dem über zwei Semester reichenden Studienprojekt wird eine komplexe praktische Aufgabe aus dem Bereich der Geoinformatik nahe an den in der Praxis zu erwartenden Bedingungen bearbeitet. Um die Teamfähigkeit der Studierenden zu fördern, soll das Studienprojekt in Kleingruppenarbeit mit klar erkennbaren Eigenanteilen aller Teilnehmer durchgeführt werden. Es dient zugleich als Vorbereitung auf die Diplomarbeit. Typische Themen stammen aus dem Bereich der Erfassung, Analyse, Modellierung und Visualisierung raumbezogener Daten. Zur Projektarbeit gehört die weitgehend eigenständige Erstellung eines kleinen Softwaresystems von der Konzeption über die Entwicklung und Tests bis hin zur Anwendung.
(7) Die Anleitung zum selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten dient insbesondere dem individuellen Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens und erfolgt in der Regel in Begleitung der Diplomarbeit.
§ 9
Leistungsnachweise und Prüfungen
(1) Ein Leistungsnachweis ist die Bescheinigung über jeweils eine gemäß der Prüfungsordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Diplom-Vorprüfung bzw. Diplomprüfung geforderte individuell erkennbare Studienleistung, die inhaltlich auf eine Lehrveranstaltung von höchstens vier Semesterwochenstunden oder auf eine einsemestrige Lehrveranstaltung bezogen ist. Die Veranstalterin /der Veranstalter der betreffenden Lehrveranstaltung legt dazu jeweils im einzelnen fest, welche Bedingungen (z.B. Klausur, Seminarvortrag, Hausarbeit, Fachgespräch) zu erfüllen sind, damit der Leistungsnachweis erteilt wird. Die Bewertung von Leistungsnachweisen ist den Studierenden jeweils nach spätestens sechs Wochen mitzuteilen.
(2) Die Fachprüfungen finden als mündliche Prüfungen von mindestens 30 und höchstens 45 Minuten Dauer statt. Gegenstand einer Fachprüfung sind die Inhalte der einem Modul nach Maßgabe dieser Studienordnung im Studienplan zugeordneten Lehrveranstaltungen.
In der mündlichen Prüfung soll die Kandidatin/der Kandidat nachweisen, dass sie/er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. Durch die mündlichen Prüfungen soll ferner festgestellt werden, ob die Kandidatin/der Kandidat über ein breites Grundlagenwissen verfügt. Umfang und Anforderungen der mündlichen Prüfung müssen unbeschadet eines Vorschlagsrechts der Studierenden dem Grundsatz folgen, dass nur geprüft wird, was zuvor gelehrt wurde. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
§ 10
Diplom-Vorprüfung
(1) Durch die Diplom-Vorprüfung soll die Kandidatin/der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und dass sie/er sich insbesondere die inhaltlichen Grundlagen ihres/seines Faches, ein methodisches Instrumentarium und die systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.

Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung setzt unter anderem voraus, dass die/der Studierende zuvor die folgenden Leistungsnachweise erbracht hat:
  • Modul 1 'Mathematik':
    Zwei Leistungsnachweise aus den Vorlesungen mit begleitenden Übungen "Höhere Mathematik (für Informatiker)" I, II und III; ersatzweise zwei Leistungsnachweise aus 'Infinitesimalrechnung' I, II und III, 'Lineare Algebra' I und II oder zwei Leistungsnachweise aus ""Mathematik für Physiker" I, II und III
  • Modul 2 'Informatik 1':
    Zwei Leistungsnachweise aus den Vorlesungen mit begleitenden Übungen 'Informatik' I, II und III und einen Leistungsnachweis für das Praktikum Softwareentwicklung.
  • Modul 3 'Geoinformatik 1':
    Ein Leistungsnachweis für die Vorlesungen mit begleitender Übung 'Einführung in die Geostatistik' und ein Leistungsnachweis für die Vorlesungen mit begleitender Übung 'Einführung in die Digitale Kartographie'.
  • Modul 4 'Geoinformatik 2':
    Ein Leistungsnachweis für die Übung 'GIS-Grundkurs' und ein Leistungsnachweis für die Übung 'Werkzeuge zur numerischen Modellierung'.
Die Diplom-Vorprüfung besteht aus je einer mündlichen Fachprüfung für folgende Module:
  • Modul 1 'Mathematik'
  • Modul 2 'Informatik 1'
  • Modul 3 'Geoinformatik 1' Prüfungsschwerpunkt ist die Vorlesung mit begleitender Übung 'Einführung in die Geoinformatik'
  • Modul 5 'Raumplanung und Ökologische Planung'.
Näheres regelt die Diplomprüfungsordnung.
§ 11
Diplomprüfung
(1) Durch die Diplomprüfung soll die Kandidatin/der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er das Ziel des Studienganges Geoinformatik und damit einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Fach Geoinformatik erreicht hat. Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin/der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge seines Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.
Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt unter anderem voraus, dass die/der Studierende zuvor die folgenden Leistungsnachweise erbracht hat:
  • Modul 6 'Physische Geographie/Geoökologie/Geologie':
    Zwei Leistungsnachweise aus den drei Modulbausteinen Physische Geographie, Landschaftsökologie und Geologie; zwei dieser drei Modulbausteine müssen damit abgedeckt sein.
  • Modul 7 'Informatik 2':
    Ein Leistungsnachweis zu Grundlagen der Theoretischen Informatik und ein Leistungsnachweis für ein Seminar zur Praktischen Informatik.
  • Modul 8 'Informatik 3':
    Ein Leistungsnachweis für ein Seminar zur Angewandten Informatik
  • Modul 9 'Geoinformatik 3':
    Ein Leistungsnachweis für ein Seminar Geoinformatik
  • Modul 10 'Geoinformatik 4':
    Ein Leistungsnachweis zu den Wahlpflichtveranstaltungen dieses Moduls.
Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und je einer mündlichen Fachprüfung für folgende Module:
  • Modul 7 'Informatik 2':
    Prüfungsschwerpunkt: Praktische Informatik mit Bezug zu den Lehrveranstaltungen, die sich nicht mit den in diesem Modul erbrachten Leistungsnachweisen überschneiden.
  • Modul 8 'Informatik 3':
    Prüfungsschwerpunkt: Angewandte Informatik mit Bezug zu den Lehrveranstaltungen, die sich nicht mit dem in diesem Modul erbrachten Leistungsnachweis überschneiden.
  • Modul 9 'Geoinformatik 3':
    Prüfungsschwerpunkt: Geoinformatik mit Bezug zu den Lehrveranstaltungen, die sich nicht mit dem in diesem Modul erbrachten Leistungsnachweis überschneiden.
  • Modul 11 'Geowissenschaften':
    Prüfungsschwerpunkt ist ein geowissenschaftliches Fach, in dem mindestens vier Semesterwochenstunden an Lehrveranstaltungen im Rahmen dieses Moduls erbracht worden sind.
Näheres regelt die Diplomprüfungsordnung.
§ 12
Studienberatung
(1) Es wird empfohlen, bei allen nicht selbst zu klärenden Studienproblemen die Studienberatung der am Diplom-Studiengang Geoinformatik beteiligten Fachbereiche und Fächer aufzusuchen.
(2) In Prüfungsangelegenheiten ist eine Rücksprache mit dem Prüfungssekretariat und/oder der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Diplom-Studiengang Geoinformatik notwendig.
(3) In studentischen Angelegenheiten beraten die zuständigen Fachschaften der Fachbereiche 'Mathematik und Informatik' und 'Geowissenschaften'.
(4) Für allgemeine Fragen des Studiums steht die Zentrale Studienberatung der Universität zur Verfügung.

§ 13
Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen im selben Studiengang oder anderen Studiengängen können gemäß § 7 der Diplom-Prüfungsordnung für Geoinformatik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ganz oder teilweise anerkannt werden.

§ 14
Inkrafttreten und Veröffentlichung
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.

Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium der Geoinformatik nach Inkrafttreten der Diplom-Prüfungsordnung vom 1. 10. 2000 (Fassung vom 25. 7. 2001) für das Fach Geoinformatik aufgenommen haben.






  Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Fachbereichsrates des Fachbereichs Geowissenschaften vom 14. Mai 2002


Münster, den 29. August 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 29. August 2002





      Der Rektor




      Prof. Dr. J. Schmidt


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