Ordnung
zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Geowissenschaften
mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.sc.)
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 02. September 2002
vom 04. April 2002
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW.S.90), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Januar 2003 (GV.NRW.S.646), hat die
Westfälische Wilhelms- Universität Münster die folgende Ordnung erlassen: |
Artikel I
Die Studienordnung für den Studiengang Geowissenschaften mit dem
Abschluss Bachelor of Science an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 02. September 2002 wird wie folgt geändert:
§ 3 "Zugangsvoraussetzungen" wird im Abschluss an Satz 1 um folgenden 2. Satz ergänzt: "Aufgrund des hohen Anteils englischer
Fachliteratur werden funktionale Kenntnisse der englischen Sprache dringend empfohlen". |
Artikel II
Diese Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen
Wilhelms-Universität in Kraft. |
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Geowissenschaften vom 12.02.2003. |
Münster, den 04.April 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die
Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991
(AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 04. April 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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