Ordnung
zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Psychologie
mit dem Abschluss Diplom
an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 20. August 1997
vom 25. Juni 2003
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
vom 14. März 2000 (GV.NW.S.190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Januar 2003 (GV.NW.S.646), hat die Westfälische
Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen: |
Artikel I
Die Studienordnung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Diplom vom 20. August 1997 wird wie folgt geändert:
§ 15 der Studienordnung erhält im letzten Satz folgende Fassung: "Die berufspraktische Tätigkeit wird bevorzugt im Hauptstudium durchgeführt". |
Artikel II
Diese Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft. |
|
Ausgefertigt auf grund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft vom 21.05.2003. |
Münster, den 25. Juni 2003
|
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
|
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die
Veröffentlichung und Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23.
Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 25. Juni 2003
|
Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
|
|