Ordnung
zur Änderung der Prüfungsordnung
für das Weiterbildende Studium "Mergers & Acquisitions"
der Westfälischen Wilhelms-Universität
vom 30. April 2003
vom 24. Oktober 2003
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 94 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Januar 2003 (GV.NW. S. 646), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Prüfungsordnung erlassen: |
Artikel I
"Bei erfolgreicher Erbringung der Master-Prüfung verleihen die Rechtswissenschaftliche Fakultät und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gemeinschaftlich nach § 96 Abs. 1 HG Studierenden, die eine Master-Abschlussarbeit aus dem Bereich der Rechtswissenschaften angefertigt haben, den Hochschulgrad eines Master of Laws (Mergers & Acquisitions)", abgekürzt "LL.M.", und Studierenden, die eine Master-Abschlussarbeit aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften angefertigt haben, den Hochschulgrad eines "Executive Master of Business Administration (Mergers & Acquisitions)", abgekürzt "EMBA". Die Studierenden müssen vor Zuteilung der Masterarbeitsthemen angeben, welchen Hochschulgrad sie anstreben." |
Artikel II
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2003 in Kraft. |
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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 25. September 2003 und des Beschlusses des Fachbereichsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 24. September 2003. |
Münster, den 24. Oktober 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet. |
Münster, den 24. Oktober 2003
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Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
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