Zweite Satzung zur Änderung
der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 5. Februar 1992

vom 30. Mai 1996



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 4 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) (GV.NW. S. 428) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 19. Juni 1994 (GV.NW. S. 428), hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Satzung erlassen:


Artikel I


Die Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 5. Februar 1992 (GABl.NW. S. 128), geändert durch Satzung vom 26. März 1993 (GABl.NW. S. 145), wird wie folgt geändert:

  1. In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird "§ 94 Abs. 2 b und c WissHG" ersetzt durch "§ 94 Abs. 2 b, c und d UG". § 2 Abs. 4 Satz 3 erhält folgende Fassung: "Der Fakultätsdekan entscheidet in Absprache mit den Fachvertretern über die Angemessenheit der promotionsvorbereitenden Studien gemäß § 94 Abs. 2 b und d UG."

  2. § 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

    "Nach Erstellung der Gutachten ist den Mitgliedern gemäß § 4 Abs. 3 des Fachbereichs, in dem die Dissertation angefertigt wurde, Gelegenheit zur Einsicht und Stellungnahme zu geben."

  3. In § 7 Abs. 7 wird nach "Fach" eingefügt "mündlich".

  4. In § 8 Abs. 2 wird "durch Aushang" gestrichen.

  5. In § 12 wird folgender Satz 4 neu eingefügt:

    "Der Dekan kann zur Vollziehung der Promotion den Dekan des Fachbereichs bestellen, aus dem das Hauptfach des Promovenden stammt."


Artikel II


Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrats der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 18. Januar 1995, 22. Mai 1995 und 22. Februar 1996, der Beschlüsse des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 26. Juni 1995, 21. November 1995 und 21. März 1996 sowie der Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Mai 1996 (I B 2 - 8101 - 111).

Münster, den 30. Mai 1996 Der Rektor

Prof. Dr. Dieckheuer


Die vorstehende Satzung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1) hiermit verkündet.

Münster, den 4. Oktober 1996 Der Rektor

Prof. Dr. G. Dieckheuer


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Hans-Joachim Peter
EMail: VDV12@uni-muenster.de
Informationskennung: AB60903
Datum: 25.11.1996