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Münster (upm/ja)

Per Leihmutter zum Wunschkind

Ethnologin spricht am 24. April über die "assistierte Reproduktion" im Ausland

Die Leihmutterschaft, das heißt das Austragen eines Kindes für andere durch eine sogenannte Leihmutter, ist im gesamten deutschsprachigen Raum nicht gestattet. Diese Form der "assistierten Reproduktion" stellt für manche Eltern mit Kinderwunsch eine Möglichkeit zur Gründung einer Familie dar. Die Praxis der Leihmutterschaft im Allgemeinen, deren Einbettung in transnationale Netzwerke und die dadurch neu entstandenen Wege zur Konstruktion von Familie sind Thema eines öffentlichen Vortrags am Donnerstag, 24. April. Ethnologin Dr. Anika König von der Freien Universität (FU) Berlin spricht um 18.15 Uhr im Institut für vergleichende Städtegeschichte, Königsstraße 46.

Ein Teil der Wunscheltern entscheidet sich trotz der restriktiven Rechtslage in ihrem Heimatland für die Durchführung einer Leihmutterschaft – meist im Ausland. Länder wie Indien oder die Ukraine, aber auch Teile der USA, sind durch ihre jeweilige Gesetzeslage und die damit einhergegangene Entwicklung einer umfangreichen Reproduktionsindustrie zu Zielen für "reproduktives Reisen" geworden. Der Vortrag ist Teil des Forschungskolloquiums "Familie und Verwandtschaft", die vom Historischen Seminar wie auch dem Seminar für Volkskunde/Europäische Ethnologie organisiert wird.

 

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