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Münster (upm/ja)
Prof. Dr. Franziska Boehm<address>© WWU - privat</address>
Prof. Dr. Franziska Boehm
© WWU - privat

EU-weit müssen Datengesetze angepasst werden

Medienrechtlerin untersuchte erstmals das Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung / Gutachten

In den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen nach Ansicht von Prof. Dr. Franziska Boehm, Juniorprofessin für IT-Recht am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht  der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), alle nationalen Gesetze zur Datenspeicherung den neuen Kriterien angepasst werden, die sich aus dem Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union ergeben. Die Richter hatten die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. "Das Urteil war lange überfällig. Es sagt sehr deutlich, dass die anlasslose Datenspeicherung auf Vorrat nicht mehr möglich ist", betont die WWU-Juristin, die das Urteil vom Frühjahr genau untersuchte. Künftig müssten alle Mitgliedstaaten, die noch ein Vorratsdatengesetz haben, reagieren. "Auch internationale Abkommen wie das der EU mit den USA über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten sowie das Fluggastdaten-Abkommen müssen gegebenenfalls neu verhandelt werden."

Franziska Boehm und ihr Kollege Prof. Dr. Mark D. Cole von der Universität Luxemburg waren von der Fraktion der europäischen Grünen im EU-Parlament beauftragt worden, ein Gutachten zu dem Urteil zu verfassen. Die beiden Wissenschaftler übergaben kürzlich ihre Arbeit dem Abgeordneten Jan Philipp Albrecht (Grüne) in Brüssel. Die Hintergründe und Auswirkungen dieses in Europa wegweisenden Urteils sind zum ersten Mal in einer wissenschaftlichen Studie untersucht worden. Die Untersuchung analysiert das Urteil, das – in einem umstrittenen Rechtsgebiet – neue Datenschutzgrundsätze für den zukünftigen Umgang mit Daten in großen Datensammlungen aufstellt.

Der EU-Gerichtshof hatte die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt und damit viele Diskussionen entfacht. Gegner des Urteils und damit Verfechter der Datenspeicherung auf Vorrat sehen darin den Verlust eines wichtigen Mittels der Strafverfolgung. Gegner der Vorratsdatenspeicherung sehen sich hingegen bestätigt, dass die unbegründete und anlasslose Speicherung personenbezogener Daten gegen Grundrechte verstößt und so die Garantie auf Privatsphäre gewahrt bleibt.



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