Pressemitteilung upm

Senat hebt Anwesenheitspflicht auf

Anwesenheitspflicht nur noch in Ausnahmefällen - Studierendenkarte kommt im Wintersemester

Münster (upm), 29. April 2010

Der 23-köpfige Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen weitgehend aufgehoben. Grundsätzlich gibt es keine Anwesenheitspflicht mehr in Vorlesungen. Nur noch in begründeten Ausnahmefällen in anderen Veranstaltungen - dazu zählen beispielsweise Exkursionen, bestimmte Sport- und Musikveranstaltungen oder auch Laborarbeiten - können die Studierenden zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet werden. Die Anwesenheitspflicht sei weder ein adäquater Gradmesser für Studienleistungen, noch trage sie zur Verbesserung der Lehre bei, begründete der Senat.

Zudem beauftragte der Senat die Verwaltung der WWU damit, die Planungen zur neuen "Studierendencard" umzusetzen und diese im Wintersemester 2010/11 einzuführen. Die Plastikkarte, mit der man künftig zusätzlich die Leistungen der Universitätsbibliothek nutzen kann, wird mit einem Foto ausgestattet sein. Die Verwaltung wurde zudem angewiesen, eine Gültigkeitsdauer für die Studierendenkarte festzulegen.