Pressemitteilung upm

Jugendkriminalität und Jugendrecht in Japan

Kriminalwissenschaftliches Kolloquium der Universität Münster

Münster (upm), 24. Mai 2004

Mit Jugendkriminalität und Jugendrecht in Japan beschäftigt sich das nächste kriminalwissenschaftliche Kolloquium an der Universität Münster am 26. Mai. In einer gemeinsamen Veranstaltung des Instituts für Kriminalwissenschaften der Universität Münster und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) berichtet am Mittwoch von 17 bis 19 Uhr im Hörsaal H2 am Hindenburgplatz der japanische Rechtswissenschaftler Prof. Hiroyuki Kuzuno von der Ritsumeikan University in Kyoto über "Juvenile Law and Juvenile Delinquence. The Japanese Experience". Der Vortrag wird ins Deutsche übersetzt.

Nach dem japanischen Jugendrecht, das nach 1948 von den USA übernommen wurde, ist die Reaktion auf Jugendkriminalität durchweg pädagogisch ausgerichtet. Über fast alle Straftaten entscheidet bis zum 19. Lebensjahr das Familiengericht. Drei Viertel der Fälle werden eingestellt. Nur drei Prozent enden mit der Einweisung in eine Erziehungseinrichtung von in aller Regel nicht mehr als drei, sechs oder zwölf Monaten. Die deutlich niedrigeren Raten der japanischen Jugendkriminalität werden von Fachleuten unter anderem auf diese informellen pädagogischen Reaktionen sowie auf die geringen Rückfallquoten zurück geführt.

Institut für Kriminalwissenschaften