Pressemitteilung upm

Terrorismus - Bedrohung und Bewährung

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der Universität Münster

Münster (upm), 04. Juni 2004

[Zypries]
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit Prorektor Prof. Dr. Harald Züchner (links) und Fakultätsdekan Prof. Dr. Bodo Pieroth (rechts).
Foto: Frie   

Ein höchst aktuelles Thema hatte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für ihren Gastvortrag an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität ausgesucht: Der internationale Terrorismus, für die Ministerin sowohl eine Bedrohung als auch eine Bewährung für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat, stand im Mittelpunkt ihrer Rede am Freitag, 4. Juni 2004, in der Aula der Universität im Schloss zu Münster.

Terroristische Anschläge sind nach Ansicht der Ministerin "zuallererst Straftaten". Dem Terrorismus müsse deshalb mit dem klassischen Instrumentarium des Strafrechts begegnet werden. Dies bedeute aber auch, "dass wir die Bildung von Ausnahmegerichten ablehnen und entschieden für die Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei der Inhaftierung und den Haftbedingungen eintreten". Ein Sonderrecht zur Terrorismusbekämpfung hält die SPD-Politikern nicht für sinnvoll: "Ich bin der Meinung, dass wir den Terrorismus am besten bekämpfen, wenn wir dazu unser Recht konsequent einsetzten. Wir müssen uns im Rahmen des Rechtsstaats bewegen, denn es sind Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, wie wir gegen den Terror verteidigen".

Ministerin Zypries teilte mit, dass in Deutschland gegenwärtig etwa 80 Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 177 Beschuldigte islamisch-fundamentalistischer Glaubensrichtungen anhängig sind. In einer Reihe von Verfahren des Generalbundesanwalts seien islamistische Netzwerke zerstört worden, bevor folgenschwere Anschläge in Deutschland und Europa begangen werden konnten. Die von der CSU in der Diskussion um das Zuwanderungsgesetz geforderte Sicherungshaft für Terror-Verdächtige kommt für die Ministerin nicht in Frage: "Auf keinen Fall dürfen Menschen auf bloßen Verdacht hin über mehrere Monate inhaftiert werden, womöglich noch ohne richterliche Entscheidung". Das Instrument der Sicherungshaft werde deshalb auch nicht in das neue Zuwanderungsgesetz aufgenommen.

Rechtswissenschaftliche Fakultät