Pressemitteilung upm

Neues Arzneimittelgesetz und seine Folgen

Workshop des Koordinierungszentrums für Klinische Studien Münster

Münster (upm), 12. Juli 2004

Die 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes und Konsequenzen für die Klinische Forschung stehen am 17. Juli 2004 im Mittelpunkt eines Workshops am Universitätsklinikum Münster (UKM). Veranstalter dieser von 9 bis 13 Uhr im Lehrgebäude des Klinikums (Albert-Schweitzer-Straße 21) stattfindenden Tagung ist das Koordinierungszentrum für Klinische Studien Münster (KKS).

Nach der Begrüßung durch den Dekan der Medizinischen Fakultät Prof. Dr. Heribert Jürgens wird Prof. Dr. Joachim Boos von der Klinik für Klinik für Kinderonkologie des UKM zunächst den Hintergrund der Gesetzesnovelle erläutern, die im Wesentlichen der Umsetzung europäischen Rechts dient. Dr. Gerlinde Benninger-Döring, Dr. Paulo Pinheiro und Christine Jürgens vom KKS sprechen anschließend über die Sponsor-Verantwortung in wissenschaftsgesteuerten Studien, über Anforderungen an die Prüfmedikation sowie über das Management bei möglichen Nebenwirkungen von Arzneimitteln. Im weiteren Verlauf beleuchtet Bärbel Uebing von der Ethikkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Medizinischen Fakultät der Universität Münster die Rolle der Ethikkommissionen nach dem neuen Arzneimittelgesetz. Zu Ende geht die Veranstaltung nach abschließenden Vortrag von Dr. Trude Butterfaß-Bahoul vom KKS über die Konsequenzen der Gesetzesnovelle für den verantwortlichen Prüfer mit einer Diskussion aller Beteiligten.

KKS Münster