Pressemitteilung upm

Prof. Dr. Dietrich Reinicke gestorben

Verdienter Rechtswissenschaftler und Bundesrichter a.D.

Münster (upm), 23. August 2004

Der münstersche Rechtswissenschaftler und Bundesrichter a.D. Prof. Dr. Dietrich Reinicke ist, wie erst jetzt bekannt wurde, am 17. August 2004 im Alter von 92 Jahren gestorben.

Der langjährige Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht und Direktor des Rechtswissenschaftlichen Seminars der Universität Münster begann 1930 sein Studium der Rechtswissenschaften in Lausanne, das er in München und Münster fortsetzte. Nach seiner Promotion in Münster im Jahre 1934 und der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahre 1937 wurde er zum Landgerichtsrat in Dortmund und später zum Oberlandesgerichtsrat in Hamm ernannt. Es folgte eine Tätigkeit im Bundesjustizministerium, wo sich der Jurist insbesondere mit der Reform des Familienrechts befasste. So war er maßgeblich am Entwurf des Gleichberechtigungsgesetzes von 1958 beteiligt.

1957 wurde Prof. Reinicke zum Bundesrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt, wo er sich insbesondere mit den Gebieten des Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrechts befasste. 1963 erhielt der renommierte Wissenschaftler und Praktiker den Ruf an die Universität Münster auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, den er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1980 innehatte. Auch während seiner Tätigkeit in Münster hat sich Prof. Reinicke durch zahlreiche Veröffentlichungen als herausragender Experte insbesondere in den Bereichen des Bürgerlichen Rechts, Ziviles Handels- und Zivilprozessrecht ausgewiesen. Seine Veröffentlichungen beeinflussten nicht nur maßgeblich die Rechtslehre, sie haben auch in zahlreichen Fällen Eingang in die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes gefunden, der sich häufig der von Prof. Reinicke vertretenen Auffassung angeschlossen hat.