Pressemitteilung upm

Von der Krankenschwester zur Gesundheits- und Krankenpflegerin

Erfolgreiches Examen an der Kranken- und Kinderkrankenpflegeschule am UKM

Münster (upm), 25. August 2004

[KPSchule]
Nach erfolgreichem Examen freuen sich die frisch gebackenen Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und ihr männlicher Kollege jetzt auf den Start ins Berufsleben.
Foto: UKM   

Die Berufsbezeichnung der Krankenschwester und des Krankenpflegers gehört der Vergangenheit an. Wer heute eine Ausbildung in diesem Bereich macht, nennt sich nach erfolgreichem Examen Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise -pfleger. So auch 23 junge Frauen und ein männlicher Mitstreiter, die in diesem Monat nach dreijähriger Ausbildung ihre staatliche Prüfung an der Kranken- und Kinderkrankenpflegschule des Universitätsklinikums Münster (UKM) mit gutem Erfolg bestanden haben.

Über das bestandene Examen freuen sich Maike Bartels, Eva Becker, Eva Blomen, Verena Doetsch, Sarah Drochtert, Sabrina Dunker, Michaela Franz, Janina Freimann, Christina Guske, Nicole Hoyer, Katrin Homrighausen, Sarah Jürgensen, Melanie Klenke, Christoph Krampe, Anne Kreiensiek, Vanessa Kruse, Sabrina May, Sabina Montrone, Julia Siek, Sabrina Töben, Julia von Schöder, Johanna Wälter, Nadine Wermers und Jelka Wolf. Obwohl sie ihre Ausbildung noch nach altem Recht absolviert haben, tragen sie doch bereits die neue Berufsbezeichnung, die im Zuge des novellierten Krankenpflegegesetzes eingeführt wurde.

Eine vergleichbare Änderung erfolgte auch für die Kinderkrankenpflege. Hier lautet die Berufsbezeichnung heute analog Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger. Seit Beginn dieses Jahres erfolgt die Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung nach dem novellierten Gesetz. Zwar bestehen weiterhin zwei getrennte Berufsbilder für die Kranken- und die Kinderkrankenpflege, jedoch enthält die Ausbildung künftig weitgehend gemeinsame Unterrichtsanteile. Diese zeigen nicht nur den kurativen Aspekt der Pflege auf, sondern beinhalten auch präventive, rehabilitative und palliative Maßnahmen. Dabei wird ausdrückliche der eigenständige Part der Pflege hervorgehoben. Die praktische Ausbildung findet daher auch nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in anderen stationären Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen statt.

Kranken- und Kinderkrankenpflegeschule