Pressemitteilung upm

Gedenken an zwei große Rechtswissenschaftler

Juristische Fakultät würdigt zwei ehemalige Mitglieder

Münster (upm), 19. September 2004

Prof. Dr. Heinrich Erman war einer der ersten beiden Professoren, die 1902 an die wieder gegründete Rechtswissenschaftliche Fakultät in Münster berufen wurde. Sein Sohn Prof. Dr. Walter Erman trat in seine Fußstapfen und schrieb einen der wichtigsten Handkommentare zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der noch heute unter seinem Namen von den Studierenden benutzt wird. Ihnen ist ein Gedenkstein im Innenhof des Juridicums der Universität Münster gewidmet, der am Sonntag, (19. September), in einer Gedenkveranstaltung enthüllt wurde.

Prof. Dr. Heinrich Erman wurde 1857 in Berlin geboren und studierte in Leipzig und Berlin bei den großen Wissenschaftlern des Römischen Rechts seiner Zeit. 1883 wurde er promoviert und noch im gleichen Jahr als Extraordinarius an die spätere Universität Lausanne berufen. Sein Wirken in Lausanne, insbesondere die Einführung eines deutschsprachuigen Unterrichts im deutschen Rechts, zog viele deutsche Studierende nach Lausanne. 1902 erhielt Erman dann den Ruf an die Universität Münster, der er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1925 treu blieb. Heinrich Erman starb 1940 in Münster.

Erman gilt als Vertreter einer historisch-antiquarischen Richtung des römischen Rechts, eine Richtung, die ganz wesentlich dazu beigetragen hat, den Ruf der wieder gegründeten Fakultät in der Welt zu verbreiten. Deutschlandweit bekannt war Heinrich Erman in seiner Zeit in Münster auch wegen seines unermüdlichen Einsatzes für die Bodenreform und die Gesetzgebung im Wohnungsrecht.

Sein Sohn Prof. Dr. Walter Erman, geboren 1904 in Münster, studierte von 1922 bis 1925 in Münster, München und Berlin Rechtswissenschaft. 1929 promovierte er sich in Münster, 1933 reichte er seine Habilitationsschrift ein. Doch das Verfahren wurde erst 1946 abgeschlossen, 1948 wurde er außerplanmäßiger Professor. Bereits 1947 wechselte Walter Erman nach Köln an den obersten Gerichtshof für die Britische Zone, dann als Senatspräsident zum Oberlandesgericht. Ein Angebot, Richter am Bundesgerichtshof zu werden, schlug er aus, um weiter lehren zu können. 1958 wurde er auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Universität Köln berufen. 1982 ist Erman in Havixbeck gestorben.

Walter Erman wurde vor allem durch den seinen Namen tragenden Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch weithin bekannt. Der von Ermann herausgegebene und zum Teil selbst bearbeitete Kommentar gilt als ein Werk, das die Forderungen der Praxis nach knapper, klarer Wegweisung mit dem Bestreben der Wissenschaft nach theoretischer Auslotung der Zweifelsfragen und unabhängiger Stellungnahme in Einklang bringt. In seinen Veröffentlichungen und Vorträgen begleitete und beeinflusste er wesentliche Entwicklungen im Privatrecht.

Rechtswissenschaftliche Fakultät