Pressemitteilung upm

Wertvolle Partner in der Mediziner-Ausbildung

Universität Münster erneuert Verträge mit Akademischen Lehrkrankenhäusern

Münster (upm), 10. Mai 2005

Eine umfassende Vermittlung praktischer ärztlicher Fertigkeiten ist heute im Medizinstudium wichtiger denn je. Denn mit In-Kraft-Treten der neuen Approbationsordnung für Ärzte ist das Ausbildungsziel fortan der berufsfähige Arzt. Nach der alten Verordnung mussten die jungen Mediziner nach dem Studium erst noch ein Jahr als Arzt im Praktikum (AiP) tätig sein, bevor ihnen die volle Approbation erteilt wurde. Mit dem Wegfall dieser Praktikumsphase kommt vor allem dem letzten Abschnitt des Medizinstudiums, dem so genannten Praktischen Jahr (PJ), erhöhte Bedeutung zu. Um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und eine optimale Ausbildung zu gewährleisten, wird die Medizinische Fakultät der Universität Münster in diesen Tagen neue Verträge mit Krankenhäusern in der Region schließen, die als Akademische Lehrkrankenhäuser in die praktische Ausbildung der angehenden Ärztinnen und Ärzte einbezogen sind.

Nach einem differenzierten Auswahlverfahren, bei dem neben regionaler Nähe vor allem die zu erwartende Qualität und Intensität der Betreuung der Studierenden in den einzelnen Häusern eine wichtige Rolle spielten, hat die Medizinische Fakultät sich zu Kooperationen mit insgesamt zwölf Krankenhäusern entschlossen. Dazu zählen neben dem Clemenshospital, der Raphaelsklinik und dem St. Franziskus-Hospital in Münster das Herz-Jesu-Krankenhaus in Münster-Hiltrup, das Marienhospital Steinfurt, das Mathias-Spital Rheine, das St. Marien-Hospital in Hamm und das gleichnamige Krankenhaus in Lünen, das Klinikum Dortmund, das Klinikum Osnabrück sowie die Städtischen Kliniken und die Krankenanstalten Gilead in Bielefeld. Neben dem Universitätsklinikum selbst werden diese Akademischen Lehrkrankenhäuser den Studierenden im Praktischen Jahr die Möglichkeit geben, die während des vorangegangenen Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vertiefen und unter Anleitung der ausbildenden Ärzte praktisch anzuwenden. Insgesamt stehen in den Häusern 150 Plätze für Studierende im Praktischen Jahr zur Verfügung.

Die Neugestaltung von Verträgen mit akademischen Lehrkrankenhäusern hat aber noch einen weiteren Grund: Denn neben der Betreuung von PJ-lern werden sie künftig auch in die praktische Ausbildung von Studierenden eingebunden, die sich noch mitten im Studium befinden. Grund ist auch hier die neue Approbationsordnung: Denn die besagt, dass angehende Ärzte bereits während der klinischen Ausbildungsphase, das heißt ab dem fünften Semester, insgesamt 476 Stunden differenzierten Unterrichts am Krankenbett ableisten müssen. Um dieses gegenüber früher enorm angestiegene Pensum zu ermöglichen, sieht die Medizinische Fakultät der Universität Münster in ihrem reformierten Curriculum so genannte Praxisnachmittage und Blockpraktika vor. Dies kann das Universitätsklinikum allein nicht leisten, sondern ist in hohem Maße auf Unterstützung durch andere Krankenhäuser angewiesen. Um den Studierenden weite Fahren zu ersparen, mussten bei der Neugestaltung der Verträge mit akademischen Lehrkrankenhäusern auf bisherige Kooperationen mit Krankenhäusern in Ostwestfalen verzichtet und stattdessen einige Häuser in näherer Umgebung zu Münster als neue Partner gewonnen werden.

Neben der inhaltlichen Ausgestaltung der Kooperationen hat sich auch die Honorierung der Leistungen in den Lehrkrankenhäusern verändert. Im Gegensatz zu sonst üblichen Verfahren hat sich die Medizinische Fakultät der Universität Münster zu einer leistungsbezogenen Mittelvergabe entschlossen. Das heißt, die Lehrkrankenhäuser der Universität Münster erhalten künftig nur noch eine geringe pauschale Vergütung und stattdessen wird direkt die Arbeit der betreuenden Ärzte zu honoriert. Eine solche leistungsbezogene Mittelvergabe für Lehrkrankenhäuser ist laut Studiendekan Dr. Bernd Marschall bislang bundesweit einmalig.

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