Pressemitteilung upm

Landesrecht NRW

Vorlesung gibt Überblick über Unterschiede zu anderen Bundesländern

Münster (upm), 22. März 2005

Für Juristen hat der Föderalismus einen Haken: Zwischen den einzelnen Landesrechten bestehen teilweise deutliche Unterschiede. Einen Überblick über die Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen gibt am 7. April 2005 eine ganztägige Veranstaltung an der Universität Münster. Das Schwergewicht dieser Vorlesung "Landesrecht Nordrhein-Westfalen" liegt auf den Teilen des Landesrechts, die sich vom Recht anderer deutscher Länder unterscheiden.

Die vom Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Münster ausgerichtete Vorlesung findet von 8.30 Uhr bis 17 Uhr im Hörsaal H3 im Hörsaalgebäude am Hindenburgplatz statt. Sie ist nicht als erste Einführung gedacht, sondern geht davon aus, dass die jeweiligen Rechtsgebiete dem Grunde nach bekannt sind. Das Angebot richtet sich vor allem an Studienortswechsler, die insbesondere Vorlesungen des Besonderen Verwaltungsrechts in einem anderen Land schon gehört haben. Gleichermaßen sind aber auch Referendare angesprochen, die mit einem Staatsexamen aus einem anderen Land in Nordrhein-Westfalen ihren Referendardienst leisten.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Wegen der begrenzten Platzzahl und weil alle Teilnehmer ein Skript erhalten sollen, ist eine Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 30. März 2005, unbedingt erforderlich. Sie kann unter Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen an: Kommunalwissenschaftliches Institut, Universitätsstr. 14/16, 48143 Münster, Fax: 0251/83 21833 oder E-Mail David.Meier@uni-muenster.de.

Kommunalwissenschaftliches Institut