Pressemitteilung upm

Mittler zwischen Recht und Technik

Münster bietet Rechtsberatung für Deutsches Forschungsnetz

Münster (upm), 15. August 2005

Das Deutsche Forschungsnetz (DFN), das fast alle deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen an das Internet anbindet, hat das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster für weitere drei Jahre mit der Klärung netzspezifischer Rechtsfragen beauftragt.

Die bereits seit Mai 1998 bestehende "Forschungsstelle Recht" unterstützt die Mitglieder des DFN unter anderem durch Erarbeitungen von Nutzungsordnungen und Handlungsempfehlungen, um so den gesetzeskonformen Umgang mit dem Internet zu gewährleisten. Eine weitere Aufgabe liegt in der Beratung des Gesetzgebers bei neuen hochschulrelevanten Regelungen im Bereich Telekommunikation und Multimedia. Als eine Art Mittler zwischen Recht und Technik informieren die Mitarbeiter der Forschungsstelle darüber hinaus in jährlich stattfindenden Tagungen und Seminare die Kanzler von Hochschulen und Leiter von Rechenzentren über den rechtlichen Stand der Dinge.

"Gerade weil die Technologie im Internet so rasant ist und die rechtlichen Fragen für Wissenschaftler und Forscher von den Gerichten spät beantwortet werden, ist der Beratungsbedarf enorm", sagt Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institutsleiter der zivilrechtlichen Abteilung am ITM. "Aufgabe der Forschungsstelle ist es deshalb, die Fallstricke frühzeitig zu erkennen und praxisnahe Lösungen zu erarbeiten", so Prof. Hoeren weiter. Derzeit arbeiten in der Forschungsstelle vier Juristen.

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht