Pressemitteilung upm

Uni-Senat erneut für Gebührenfreiheit

Beschluss vom Sommersemester 2002 einstimmig bekräftigt

Münster (upm), 26. Oktober 2005

[Senatssitzung]
Die Senatssitzung fand große Beachtung bei Studierenden und bei den Medien.
Foto: Frie   

Der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität hat sich am Mittwoch, 26. Oktober 2005, in Münster erneut für die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums ausgesprochen. Der den Hochschulen des Landes zur Stellungnahme vorliegende Entwurf eines Gebühren-Gesetzes gebe keinen Anlass, von einem entsprechenden Senatsbeschluss aus dem Sommersemester 2002 abzurücken.

In seinem einstimmig gefassten aktuellen Beschluss verweist der Senat der Universität Münster auf eine Entscheidung der Kultusministerkonferenz vom März 2005, wonach bei der Einführung von Studiengebühren die Länder insgesamt in sozialstaatlicher Verantwortung zu gewährleisten haben, dass gleiche Bildungschancen gewahrt, Mobilitätshemmnisse vermieden und die Belange einkommensschwacher Bevölkerungsschichten berücksichtigt werden. Weiterhin sei eine studienplatzbezogene staatliche Finanzierung für Hochschulen zu sichern und damit die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen den Ländern zu erhalten.

Da es bis heute keine Einigung auf der Ebene der Kultusminister der Länder gebe, wie sie ihrer sozialstaatlichen Verantwortung gerecht werden wollen, sieht sich der Senat der Universität Münster nicht in der Lage, ein abschließendes Urteil über den vorliegenden Referentenentwurf zum "Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen" (HFGG) zu geben. Vielmehr stellt er fest, dass dieser geeignet ist, "sogar innerhalb von NRW, die Gleichheit der Bildungschancen zu verringern, neue Mobilitätshindernisse zu provozieren und einen fairen Wettbewerb zwischen den Hochschulen im Lande zu verhindern". Der Senat fordert deshalb in seinem Beschluss die Landesregierung auf, vor der weiteren Diskussion des Entwurfs dafür Sorge zu tragen, "dass alle Länder in sozialstaatlicher Verantwortung zu einer länderübergreifenden Abstimmung der Gesetzesvorlagen zu Studiengebühren kommen".

Unabhängig davon weist der Gesetzentwurf nach Auffassung des Uni-Senats schwerwiegende Mängel auf. Kritisiert wird vor allem die deutlich werdende Marktorientierung: "Das Verhältnis zwischen Lehrenden und Studierenden wird als marktförmige Anbieter-Nachfrager-Beziehung nicht angemessen beschrieben, und eine Weiterentwicklung in Richtung auf ein solches Modell verspricht keinen Erfolg". Auch werden "geradezu beleidigende Unterstellungen" mit Blick auf angeblich mangelhafte Lehrleistungen der Professoren zurück gewiesen. Es werde dabei unterschlagen, "dass sich durch die jahrzehntelange Unterfinanzierung der Universitäten des Landes die Studienbedingungen ständig verschlechtert haben".

Der Senat beklagt die "gesetzgeberische Regelungswut", die einen hohen bürokratischen Aufwand beim Land und bei den Hochschulen erzeuge und Spielräume unverhältnismäßig einschränke. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, BAFöG-Bezieher generell vom Studienbeitrag freizustellen. Auch die Finanzierung eines Ausfallfonds mittels der eingezahlten Beiträge von Studierenden wird nicht akzeptiert und stattdessen eine Landesbürgschaft gefordert.