Pressemitteilung upm

UN-Kaufrecht oder deutsches Recht?

Vortrag über das Für und Wider im Auslandsgeschäft

Münster (upm), 27. Januar 2006

Das UN-Kaufrecht gehört in Deutschland ebenso wie in vielen anderen Staaten mittlerweile zum festen Bestand kaufmännischer, anwaltlicher und auch gerichtlicher Praxis. Es gilt für Kaufverträge, bei denen die Vertragsparteien ihre Niederlassungen in verschiedenen Mitgliedsstaaten des Übereinkommens haben. Das sind inzwischen etwa 65 Länder, die annähernd 80 Prozent des deutschen Außenhandels repräsentieren. Über die Frage "UN-Kaufrecht oder deutsches Recht?" und das Für und Wider der Alternativen im Auslandsgeschäft informiert ein Vortrag, den Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Burghard Piltz (Gütersloh) am 1. Februar 2006 an der Juristischen Fakultät der Universität Münster hält. Die Veranstaltung der Forschungsstelle Anwaltsrecht der Fakultät beginnt am Mittwoch um 17 Uhr im Karl-Bender-Saal ( Raum J 322) des "Juridicum" an der Universitätsstraße 14-16.

Rechtswissenschaftliche Fakultät