Pressemitteilung upm

Erben und vererben - Freude oder Leid?

Vortrag des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Wilfried Schlüter

Münster (upm), 20. April 2006

Können Pflegeheime und deren Bedienstete im Testament bedacht werden? Kann jemand enterbt werden, wenn er eine nicht akzeptierte Heirat eingegangen ist? Das sind nur zwei offene Fragen, die im Falle einer Erbschaft beachtet werden müssen. Hilfreich ist, genau zu wissen, was zulässig und unzulässig ist. "Erben und vererben - Freude oder Leid?" ist das Thema der nächsten öffentlichen Ringvorlesung der Universität Münster im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Alter(n) als Herausforderung an die Wissenschaft" zum Jubiläum "20 Jahre Studium im Alter". Am Montag, 24. April, von 16 bis 18 Uhr, im Hörsaal F 1 am Domplatz 20-22, referiert Prof. Dr. Wilfried Schlüter vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht. Der emeritierte Hochschullehrer für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht und ehemalige Rektor der Universität Münster wurde bereits mehrfach für seine rechtswissenschaftlichen Arbeiten zum Erb- und Familienrecht ausgezeichnet. Die Vortragsreihe wird organisiert von der Kontaktstelle "Studium im Alter". Der Besuch ist kostenlos und nicht an eine Gasthörerschaft der Universität Münster gebunden.

Studium im Alter