Pressemitteilung upm

Freiheit zur Unfreiheit

Senat der Universität Münster lehnt Entwurf des Hochschulfreiheitsgesetzes ab

Münster (upm), 19. April 2006

[Demonstration]
Begleitet wurde die Senatssitzung im Schloss von studentischen Protesten gegen Studiengebühren
Foto: Grewer   

Der Senat der Universität Münster hat in seiner ersten Sitzung des Sommersemesters am Mittwoch, 19. April 2006, den Entwurf für ein "Hochschulfreiheitsgesetz" des Landes NRW einstimmig bei einer Enthaltung abgelehnt. Kritisiert wird, dass der Gesetzentwurf zwar mehr Autonomie verspreche, mit vielen Einzelregelungen aber die Freiheit von Forschung und Lehre erheblich einschränke.

Die Senatssitzung im Schloss zu Münster war begleitet von studentischen Protesten und einer studentischen Vollversammlung auf dem Schlossvorplatz mit mehr als eintausend Studierenden, die gegen das geplante neue Landeshochschulgesetz ebenso protestierten wie gegen die Einführung von Studiengebühren, Kürzungen der Landeszuschüsse für die Studentenwerke und die schwierigen Studienbedingungen in einigen Lehramtsfächern zum Semesterbeginn.

In der vom Senat verabschiedeten Stellungnahme zum "Hochschulfreiheitsgesetz" wird zwar der Ansatz, den Hochschulen mehr Autonomie einzuräumen, ausdrücklich begrüßt. Allerdings sei die mit dem Referentenentwurf verwirklichte konkrete Ausgestaltung dieses Ansatzes unter zahlreichen Gesichtspunkten grundsätzlich zu kritisieren, "da sie die Freiheit von Forschung und Lehre in ganz erheblichem Ausmaß einschränkt". Insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Einrichtung eines Hochschulrats würde in der geplanten Form zu erheblichen Verwerfungen führen. Beanstandet wird vom Senat vor allem, dass die Hochschulen auf die personelle Zusammensetzung dieses Gremiums keinen maßgeblichen Einfluss haben.

In der Stellungnahme heißt es: "Wenn ein weitgehend fremdbestimmt zusammen gesetztes Gremium die Universitätsleitung einsetzt und im gleichen Zuge dem Senat nur noch ein beratende Funktion zugebilligt wird, sind die strategisch wichtigen Entscheidungen der Hochschule nicht mehr ausreichend von den ihr angehörenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern legitimiert". Die vom Land geplanten neuen Leitungsstrukturen an den Hochschulen bieten nach Ansicht des Senats der Universität Münster keine Gewähr für eine freie Entfaltung von Forschung und Lehre.

Deutlich kritisiert werden auch Regelungen des Gesetzentwurfs zur Umwandlung der Landeshochschulen in Körperschaften, die kein Vermögen haben werden, "wohl aber in alle Pflichten des Landes eintreten, zu denen beispielsweise die Übernahme und Besoldung der an ihr tätigen Beamtinnen und Beamten und Angestellten gehört". Die Hochschulen würden so in die Insolvenz entlassen, noch bevor sie als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts ihren Betrieb überhaupt aufgenommen hätten.

Hochschulfreiheitsgesetz