Pressemitteilung upm

In seiner Existenz bedroht

Resolution des Instituts für vergleichende Städtegeschichte in Münster

Münster (upm), 22. Juni 2006

Das Institut für vergleichende Städtegeschichte in Münster sieht sich in seiner Existenz bedroht. Die Streichung des bisherigen Landeszuschusses ab Anfang 2007 hat den wissenschaftlichen Beirat des Instituts zu einer Resolution veranlasst, die Prof. Dr. Peter Johanek als wissenschaftlicher Direktor und Vorsitzender des Kuratoriums des Instituts jetzt dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers vorgelegt hat.

In der Protestresolution stellt der wissenschaftliche Beirat des Instituts für vergleichende Städtegeschichte mit Bestürzung fest, dass die Schließung "dieser renommierten und in der deutschen Wissenschaftslandschaft einzigartigen Forschungseinrichtung" drohe. Der Beirat habe Verständnis dafür, dass das Land NRW sparen und auch das Institut einen Beitrag dazu leisten müsse. Die für das Jahr 2007 angekündigte totale Streichung der Landesförderung in Höhe von jährlich 250.000 Euro drohe dem Institut jedoch die Existenzgrundlage zu entziehen und damit "eine seit fast 40 Jahren überaus erfolgreiche Tradition historischer Städteforschung zu beenden".

Das Institut für Städtegeschichte an der Universität Münster und insbesondere seine Bibliothek dient heute als Anlaufpunkt für Forscher aus aller Welt. Die internationale Bedeutung der Wissenschaftseinrichtung bestätigen Gutachten einer wissenschaftlichen Evaluation, die in den Jahren 2000 und 2001 im Auftrag des Landes NRW durchgeführt wurde, sowie zahlreiche nationale und internationale Stellungnahmen. In der Resolution heißt es: "Eine Schließung des Instituts würde Investitionen des Landes und anderer Mittelgeber vernichten, die in mehreren Jahrzehnten ein leistungsfähiges Instrument der Forschung aufgebaut haben." Damit würde sich das Land aus seiner Verantwortung in diesem Bereich der geisteswissenschaftlichen Forschung verabschieden.

Der Beirat appelliert in seiner Resolution an das Land NRW, den Fortbestand des national und international einzigartigen Instituts für vergleichende Städtegeschichte zu sichern. Dabei sollte das Land, das früher alleiniger Träger der Einrichtung war, auch die bisherigen Erfolge des Instituts bei der Kostenminimierung würdigen. So konnte das finanzielle Engagement des Landes in den Vorjahren bereits halbiert werden. Seit dem Jahr 2005 wird das Institut in der Form einer gemeinnützigen GmbH mit den Trägern Deutscher Städtetag, Kuratorium für vergleichende Städtegeschichte, Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Westfälische Wilhelms-Universität betrieben.

In einer Pressemitteilung als Reaktion auf die Resolution stellte das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie in Düsseldorf fest, das Land habe alle Förderzusagen eingehalten. In der Erklärung heißt es: "Das Institut für vergleichende Städtegeschichte als An-Institut der Universität Münster hat bis zum Jahr 2003 eine institutionelle Förderung des Landes erhalten. Diese Förderung wurde von der Vorgängerregierung eingestellt. Als Übergangshilfe während der Suche neuer Finanzierungsmöglichkeiten stellte das Land für die Jahre 2004 bis 2006 jährlich 250.000 Euro zur Verfügung. Diese zeitlich befristete Förderung wurde von der derzeitigen Landesregierung in vollem Umfang eingehalten. Angesichts der schwierigen Haushaltslage des Landes kann das Land allerdings keine zusätzlichen Fördermittel bereitstellen. Dies hatte das Innovationsministerium der Institutsleitung und der Universität Münster bereits frühzeitig im Herbst vergangenen Jahres mitgeteilt".

Institut für vergleichende Städtegeschichte