Pressemitteilung upm

Wenig Entlastung für den Mittelstand

Münsterscher Wirtschaftswissenschaftler zur Reform der Unternehmenssteuer

Münster (upm), 13. Juli 2006

In dieser Woche hat das Bundeskabinett in Berlin Eckpunkte einer Reform der Unternehmenssteuer ab dem Jahr 2008 beschlossen, an welche die Wirtschaft große Erwartungen knüpft. Berechnungen des Instituts für Unternehmensrechnung und -besteuerung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zeigen jedoch, dass vor allem mittelständische Unternehmen mit wenig Entlastung rechnen können.

Nach den Plänen der Bundesregierung wird der Körperschaftssteuersatz von bisher 25 Prozent auf 12,5 Prozent halbiert. Daraus ergibt sich eine Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften auf Unternehmensebene von knapp unter 30 Prozent. Diese Senkung des Körperschaftssteuersatzes begünstigt nach Ansicht von Prof. Dr. Christoph Watrin vom Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung der WWU Münster internationale Kapitalgesellschaften. Eine Steuerbelastung von knapp 30 Prozent mache Deutschland aber noch nicht zu einem steuerlich interessanten Investitionsort: "So wird der Standort Deutschland kaum attraktiver!". Hierzu müsste die Gesamtsteuerbelastung auf 25 Prozent fallen.

Für Prof. Watrin droht der Mittelstand zum Verlierer der Unternehmenssteuerreform 2008 zu werden. Eine mittelständische GmbH, die ihre Gewinne an natürliche Anteilseigner ausschütte, habe nach den Berechnungen seines Instituts "fast keine Steuerentlastung". Der Wissenschaftler kritisiert auch den Plan der Bundesregierung, die Erbschaftssteuer für Unternehmen zu reduzieren oder sogar vollständig entfallen zu lassen, wenn das Unternehmen mehr als zehn Jahre fortgeführt wird. Schon die Verfassungsmäßigkeit der jetzigen erbschaftssteuerlichen Begünstigungen von Familienunternehmen sei umstritten. Es werde kaum möglich sein, "die geplante Erbschaftssteuerbefreiung von Familienunternehmen in einer verfassungskonformen Weise umzusetzen".

Stattdessen schlägt das münstersche Institut die Abschaffung der Erbschaftssteuer für Vermögensübertragungen in der engeren Familie nach Schweizer Vorbild vor. So würden Unternehmen ohne verfassungsrechtliche Probleme entlastet. Zudem würde einem zunehmenden "Erbschaftssteuer-Wettbewerb" Rechnung getragen und eine Abwanderung großer Vermögen Einhalt geboten.

Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung