Pressemitteilung upm

Chinesisches Internetgesetz

Zusammenarbeit mit Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der WWU Münster

Münster (upm), 31. Juli 2006

Weil China noch über kein eigenes Gesetz zum Internet verfügt, werden drei renommierte chinesische Juristen ab Mitte Oktober Station am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster machen.

Zusammen mit dem Leiter der zivilrechtlichen Abteilung des ITM, Prof. Dr. Thomas Hoeren, hält Prof. Dr. Zhou Lin im Wintersemester ein Seminar mit dem Titel "E-Commercerecht im europäisch-chinesischen Vergleich". Bei diesem Praxisprojekt, das im Auftrag der Europäischen Kommission erfolgt, werden neben den Mitarbeitern des ITM auch Studenten Teilfragen bearbeiten. Dass ein deutsches Institut für diese verantwortungsvolle Aufgabe auserwählt wurde, verwundert nicht: Schließlich war Deutschland 1997 weltweit das erste Land, das ein reines Internetgesetz verabschiedet hat. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit von Prof. Lin wird eine Studie bilden, die sich mit einem Rechtsvergleich zwischen dem europäischen und dem chinesischen Informationsrecht beschäftigt.

Ein weiteres Seminar folgt am 6. November. Dabei werden Prof. Dr. Liu Xiaohai und Prof. Dr. Shan Xiaoguang Vorträge über die neuesten Entwicklungen im chinesischen Urheber-, Informations- und Wettbewerbsrecht halten. Den Einführungsvortrag über das Informationsrecht in Europa liefert Prof. Hoeren.