Pressemitteilung upm

Bestandsschutz bei Gewerbebetrieben

Symposium über Vorgaben des Bau- und Verfassungsrechts

Münster (upm), 11. Oktober 2006

Die für das Baurecht in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht relevanten Umstände ändern sich in der heutigen schnelllebigen Zeit immer rascher. Dem öffentlichen Interesse an einer gesteigerten Flexibilität stehen private Interessen der Bestandserhaltung gegenüber. Insbesondere Eigentümer von Gewerbebetrieben, die in der Vergangenheit erheblich investiert haben und auf erworbene Rechtspositionen vertrauen, wollen die bisher zulässigen Nutzungen möglichst ungehindert fortführen, angemessen erhalten sowie erweitern können.  

In einem Symposium am 16. Oktober 2006 in den Räumen der Handwerkskammer Münster behandelt das Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster das aktuelle Thema "Bestandsschutz bei Gewerbebetrieben - Vorgaben des Baurechts und Verfassungsrechts". Das Programm der eintägigen Veranstaltung sieht Vorträge und Diskussionen vor, in denen Aspekte des Bauplanungs-, Bauordnungs und des Immissionsschutzrechts näher beleuchtet werden. Dabei stellt sich die Frage, in welcher Weise die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Eigentumsgarantie zukünftig Berücksichtigung finden können.  

 

Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster