Pressemitteilung upm

Ziele und Leistungen vereinbart

Unterzeichnung durch Staatssekretär, Rektorin und UKM-Direktor

Münster (upm), 12. Januar 2007

Ziel- und Leistungsvereinbarung
Unterzeichneten die neue Ziel- und Leistungsvereinbarung: Staatssekretär Dr. Stückradt, Rektorin Prof. Nelles und UKM-Direktor Prof. Roeder (v.l.n.r.). Foto: Grewer

Eine "Ziel- und Leistungsvereinbarung" für die Zeit bis Ende 2010 hat die Universität Münster mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen geschlossen. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung am Freitag, 12. Januar 2007, in Münster von Staatssekretär Dr. Michael Stückradt für das Ministerium, Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles für die WWU Münster und Prof. Dr. Norbert Roeder für das Universitätsklinikum Münster (UKM).  

Mit Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes in NRW am 1. Januar 2007, das den Hochschulen des Landes mehr Autonomie und Eigenverantwortung übertragen und die bisherigen Landeseinrichtungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbständigt hat, kommt den Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach den Worten des Staatssekretärs eine "zentrale Bedeutung" zu. Stückradt: "Das Hochschulfreiheitsgesetz stellt die Leitplanken auf, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen markieren Etappenziele. Den schnellsten Weg dorthin, findet jede Hochschule selbst am besten - und zwar ohne Detailvorgaben des Landes".  

Rektorin Prof. Nelles wies darauf hin, dass der Unterzeichnung lange und nicht immer einfache Verhandlungen zwischen Ministerium und Universität voran gegangen seien, an deren Ende teilweise auch Kompromisse stünden. Als Beispiel nannte sie die Vereinbarung über die Aufnahmekapazitäten für grundständige Studiengänge, die bis 2010 eine Zahl von insgesamt 5.390 jährlich neu zu besetzenden Studienplätzen an der WWU vorsieht, davon 1.080 für die Lehrerausbildung. Die Vereinbarung lege unter anderem die jeweiligen Forschungsschwerpunkte der Universität und die Zahl der Studienanfängerplätze fest und gibt Hinweise zur Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Professionalisierung des Wissenstransfers.  

Nicht zuletzt geht es auch um das Thema Geld: Bis 2010 erhalten die Hochschulen und die Medizinischen Fakultäten in NRW vom Land jährlich rund 3,7 Milliarden Euro jährlich. Davon werden 425 Millionen Euro im Rahmen der so genannten "leistungsorientierten Mittelverteilung" mit den Kriterien Drittmitteleinwerbung, Promotionen und Absolventen auf die Hochschulen verteilt, wobei die Zahl der Absolventen in der Regelstudienzeit besonders belohnt wird. Darüber hinaus werden 75 Prozent der Mittel aus einem Fonds zur Erneuerung der wissenschaftlichen Infrastruktur" als Forschungsprämie vergeben. Hier stehen in den kommenden vier Jahren insgesamt 120 Millionen Euro für Universitäten zur Verfügung, die beim Einwerben der Spitzenforschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erfolgreich sind.  

In der Ziel- und Leistungsvereinbarung sagt die WWU Münster die Sicherung der Qualität der Lehre zu, insbesondere durch regelmäßige Lehrevaluation und Auswertung studentischer Veranstaltungskritik. Die WWU wird in der Laufzeit der Vereinbarung ein Verfahren zur flächendeckenden Befragung ihrer Absolventinnen und Absolventen zu Studienstrukturen und Studieninhalten sowie zum Berufseinstieg starten.  

Die WWU will nach den Worten von Rektorin Prof. Nelles im Rahmen ihres breiten Fächerspektrums der Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften und der Medizin ihre Stärken bis hin zu internationaler Spitzenforschung ausbauen. Sie werde weitere fachübergreifende Forschungsprogramme und Forschungseinrichtungen schaffen und die erfolgreiche Einwerbung von Sonderforschungsbereichen, Forschergruppen und Graduiertenkollegs verstärken. Die aus der Wirtschaft eingeworbenen Drittmittel will die WWU bis 2010 im Vergleich zum Jahr 2005 um insgesamt zehn Prozent steigern.  

Aus der Vielzahl ihrer Forschungsfelder benennt die WWU in der Vereinbarung folgende Profilschwerpunkte: Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und der Moderne, Austauschbeziehungen im technologischen und organisatorischen Wandel, Molekulare Zelldynamik, Molekulare Bildgebung, Vom Molekül zur Funktion, Nanowissenschaften, Mathematische Strukturen in Theorie und Anwendungen. Diese Profilschwerpunkte werden ergänzt durch Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Fakultät, die in einem Anhang der Zielvereinbarung beschrieben werden: Entzündung und Transplantation, Herz- und Gefäßmedizin, Tumormedizin, Neuromedizin, Regenerative Medizin und Reproduktionsmedizin.  

Auf der Basis eines universitätseigenen Frauenförderprogramms wird die WWU Münster insbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen unterstützen. Außerdem strebt sie die Zertifizierung als "familiengerechte Hochschule" an. Den Ausbau von strukturierten Promotionsprogrammen fördert die WWU mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 125.000 Euro. Ein eigenes Programm im Umfang von zehn Stipendien soll den Abschluss von Promotionsvorhaben fördern. Die Vereinbarung nennt auch Vorhaben zur weiteren Internationalisierung der Universität, zur Erleichterung des Übergangs von der Schule zur Universität, zur Bereitstellung von 145 Ausbildungsplätzen und zur hochschulübergreifenden Zusammenarbeit.  

 

 

 

 

Text der Ziel- und Leistungsvereinbarung