Pressemitteilung upm

Entscheidung über Studienbeiträge an der WWU vorbereitet

Kommission erarbeitet Abschlussbericht

Münster (upm), 23. Februar 2007

Bei einer Sitzung der Beitragskommission der WWU Münster am Donnerstag, 22.2.2007, hat sich gezeigt, dass nach wie vor ein grundsätzlicher Dissens über die Frage, ob und in welcher Höhe Studienbeiträge an der Universität Münster erhoben werden sollen, besteht. "Die Kommission soll die Entscheidung des Senats vorbereiten, nicht vorwegnehmen", betont Prof. Dr. Janbernd Oebbecke, der Vorsitzende der Kommission, der vier Professoren, vier Studierende und jeweils zwei wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter angehören. Anders als im Senat haben die Studierenden in der Beitragskommission die selbe Stimmenzahl wie die Professoren, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Entscheidung am 14. März spiegelbildlich ausfällt. Zur Vorbereitung der Entscheidung des Senats wird die Kommission in den kommenden Tagen einen Satzungsentwurf und einen Vorschlag für das Verfahren der Verteilung des Aufkommens an Studienbeiträgen vorlegen. Zuständig für die Verteilung nach fest gelegten Grundsätzen soll eine zur Hälfte mit Studierenden besetzte Verteilungskommission sein.  

Die Höhe von Studienbeiträgen sei immer Ergebnis einer Abwägung zwischen den Verbesserungen der Lehre und der Studienbedingungen, die mit den Studienbeiträgen erreicht werden können, und der finanziellen Belastung der Studierenden, so Oebbecke. Die Kommission hat sich anhand der dazu übermittelten - schon wegen der knappen Zeit vorläufigen - Vorstellungen aus den Fachbereichen und dem Rektorat auch ein Bild davon gemacht, bis zu welcher Höhe in Münster aus heutiger Sicht Studienbeiträge sinnvoll eingesetzt werden können. Je nachdem, wie man die vorliegenden Vorschläge bewerte, liege diese Summe deutlich über oder deutlich unter den vom Rektorat vorgeschlagenen 300 Euro. "Es war nicht Aufgabe der Kommission, die übermittelten Vorstellungen zu bewerten oder gar Entscheidungen über die Mittelverteilung zu treffen", so Oebbecke, der auch Senatsvorsitzender ist.  

Einvernehmen besteht unter den Kommissionsmitgliedern darüber, dass eine Studienbeitragssatzung auf zwei Jahre befristet werden soll, damit dann die Höhe, aber auch die Ausgestaltung der Regelung überprüft werden kann. Einvernehmlich haben die Kommissionsmitglieder die Hoffnung geäußert, dass die Senatssitzung am 14. März ordnungsgemäß stattfinden und damit eine schriftliche Abstimmung verhindert werden kann. "Insgesamt war die Zusammenarbeit mit allen Kommissionsmitgliedern, ungeachtet des grundsätzlichen Dissenses, sehr konstruktiv", bewertet Oebbecke die Zusammenarbeit.  

Informationen des Rektorats zu Studienbeiträgen