Pressemitteilung upm

Studienbeiträge nun auch in Münster

Senat der WWU beschloss Gebühren in Höhe von 275 Euro

Münster (upm), 15. März 2007

Studienbeiträge
Entscheidung im Senat: Knappe Mehrheit für Studienbeiträge in Höhe von 275 Euro pro Semester. Foto: Grewer

Auch an der Universität Münster werden Studienbeiträge eingeführt. Der Senat der Hochschule beschloss am Mittwoch, 14. März 2007, mit der knappen Mehrheit von zwölf gegen elf Stimmen Studienbeiträge in Höhe von 275 Euro ab dem Wintersemester 2007/2008. Damit machen bis auf die Fernuniversität Hagen alle Universitäten in NRW von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit zur Erhebung von allgemeinen Studienbeiträgen bis zum Höchstbetrag von 500 Euro Gebrauch. Mit 275 Euro verlangt die Uni Münster die geringsten Gebühren in NRW.  

Der Senatsentscheidung in Münster war ein Demonstrationszug durch die münstersche Innenstadt vom Bahnhof bis zum Schloss voraus gegangen, an denen nach Polizeiangaben über 2.000 Personen teilnahmen. Im Gegensatz zu früheren Senatssitzungen in den vergangenen beiden Semestern verzichteten die Demonstranten diesmal auf eine Stürmung und Störung der Sitzung. Nach Bekanntwerden der Abstimmung im Senat gegen 18 Uhr machten sich allerdings einige Hundert Demonstranten mit lautstarken Pfeifkonzerten und Protestrufen Luft und zogen ins Schloss und in den inzwischen leeren Senatssaal.  

Nachdem eine vom Senat eingesetzte Beitragskommission im Januar und Februar nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen war, lagen dem Senat, in dem die Professoren mit zwölf von 23 Sitzen eine Mehrheit haben, insgesamt vier Anträge vor. Drei studentische Vertreter hatten einen völligen Verzicht der WWU auf Studienbeiträge gefordert, während das Rektorat an seinem Antrag aus dem vorigen Semester auf Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von 300 Euro festhielt. Die Professorengruppe im Senat schlug 275 Euro vor, die wissenschaftlichen Mitarbeiter hielten 200 Euro für ausreichend. Nach rund zweistündiger Diskussion mit 30 Wortbeiträgen erhielt in der Abstimmungsrunde schließlich der Antrag der Professoren eine knappe Mehrheit der abgegebenen 23 Stimmen.  

Mit Studienbeiträgen in Höhe von 275 Euro pro Semester liegt Münster deutlich unter der vom Land gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenze von 500 Euro, auf die sich fast alle anderen Hochschulen im Land bereits festgelegt haben. Rektorat und Senat der WWU Münster haben die Zeit genutzt und zunächst den finanziellen Bedarf ermittelt, der für eine deutliche und nachhaltige Verbesserung der Studienbedingungen und der Qualität der Lehre notwendig ist, und daraus die Höhe der Beiträge errechnet. Auch bei der Frage, welche Studierenden von der Beitragspflicht befreit werden, entschied sich der Senat für großzügige Regelungen, die über das gesetzlich vorgegebene Mindestmaß deutlich hinausgehen. Was mit den eingenommenen Studienbeiträgen ab dem Wintersemester 2007/2007 konkret geschehen soll, wird in Münster eine zur Hälfte mit Studierenden besetzte Prüfungskommission entscheiden. Außerdem ist die Gebührensatzung zunächst auf zwei Jahre bis zum 30. September 2009 befristet.  

Senatsvorsitzender Prof. Oebbecke zeigte sich nach der Sitzung erleichtert, dass die entscheidende Senatssitzung ohne Störungen in sachlicher und ruhiger Atmosphäre ablaufen konnte und er von der Möglichkeit einer schriftlichen Abstimmung keinen Gebrauch machen musste. Auch Rektorin Prof. Nelles war zufrieden, dass die WWU Münster im Vergleich mit den anderen großen Universitäten in Deutschland nicht nur in der Forschung sondern auch in der Lehre wettbewerbsfähig bleibe. "Wir haben uns mehr Zeit gelassen als andere Hochschulen, dafür aber eine pragmatische, bedarfsgerechte und sozial verträgliche Lösung der kontroversen Beitragsfrage gefunden".  

 

Studienbeiträge