Pressemitteilung upm

Rückmeldung nur nach Zahlung

Gesamter Semester- und Studienbeitrag muss vor Ablauf der Frist auf dem Uni-Konto eingegangen sein

Münster (upm), 15. Juni 2007

Eine vom AStA einberufene studentische Versammlung hat am Donnerstagnachmittag (14. Juni 2007) auf dem münsterschen Schlossplatz den AStA der WWU Münster aufgefordert, "die finanziellen, logistischen und rechtlichen Grundlagen zur Durchführung eines Boykotts der Studienbeitragszahlungen" für das Wintersemester 2007/2008 bereit zu stellen.  

Hierzu erklärt die Universität Münster: Nach der gültigen Einschreibungsordnung und der vom Senat am 15. März verabschiedeten Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen sind alle Studierende zur Zahlung des Studienbeitrags in Höhe von 275 Euro und des Semesterbeitrags (einschließlich Semesterticket) in Höhe von zur Zeit 131,72 Euro, zusammen also 406,72 Euro, verpflichtet.  

Eine ordnungsgemäße Rückmeldung setzt den fristgerechten und personenbezogenen Eingang der Beiträge und Gebühren in voller Höhe auf dem Konto der Westfälischen Wilhelms-Universität voraus. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann keine Rückmeldung vom Studierendensekretariat durchgeführt werden. Die betroffenen Studierenden erhalten dann, wie im Hochschulfreiheitsgesetz des Landes NRW (Paragraph 51) und in der Einschreibungsordnung der WWU (Paragraph 7) vorgesehen, eine Mahnung mit erneuter Fristsetzung und der Androhung der Exmatrikulation als Maßnahme. Die Rückmeldefrist für das kommende Wintersemester 2007/2008 läuft an der WWU Münster vom 25. Juni bis zum 13. Juli 2007.  

 

Semesterbeitrag