Pressemitteilung upm

Hochschulrat für die WWU Münster

Senat beschloss einstimmig eine Verfassungsänderung

Münster (upm), 12. Juli 2007

Oebbecke
Senatsvorsitzender Prof. Oebbecke freut sich über eine neue Glocke und das Einvernehmen im Senat bei der Abstimmung zum Hochschulrat. Foto: Ritz

Die Universität Münster erhält einen Hochschulrat mit acht Mitgliedern, davon fünf Externe. Der Senat der WWU beschloss diese Verfassungsänderung am Mittwoch, 11. Juli 2007, in seiner letzten Sitzung des Sommersemesters einstimmig. Gleichzeitig wählte er mit großer Mehrheit die münsterschen Professoren Dr. Gerd Althoff (Geschichte), Dr. Klaus Backhaus (Wirtschaftswissenschaften) und Dr. Wolfram Pohlers (Mathematik) in das Auswahlgremium, das die Mitglieder des Hochschulrates auswählen soll und dem außerdem noch zwei Vertreter des Landes NRW angehören werden.  

Mit diesen Entscheidungen folgte der Senat den Empfehlungen einer vom Senat eingesetzten Verfassungskommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Janbernd Oebbecke. Die Einführung von Hochschulräten an den nordrhein-westfälischen Hochschulen schreibt das am Jahresanfang in Kraft getretene "Hochschulfreiheitsgesetz" des Landes NRW vor. Der Hochschulrat soll das Präsidium oder Rektorat der Hochschule beraten und die Aufsicht über dessen Geschäftsführung ausüben. Zu den Aufgaben dieses Gremiums gehört unter anderem die Wahl der Mitglieder des Präsidiums oder Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan der Hochschule.  

Das Landeshochschulgesetz lässt Hochschulräte mit sechs, acht oder zehn Mitgliedern zu, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft, tätig sind oder waren. Dabei können sämtliche Mitglieder oder mindestens die Hälfte der Mitglieder Externe sein. Der Senat der Universität Münster hat sich jetzt einstimmig für einen achtköpfigen Hochschulrat mit fünf externen und drei internen Mitgliedern entschieden. Die Entscheidung zum Hochschulrat war nach Angaben von Prof. Oebbecke im Zuge der weitergehenden Anpassung der gesamten Universitätsverfassung an das neue Landeshochschulgesetz vorgezogen worden, damit das Auswahlgremium möglichst schnell mit der Kandidatensuche beginnen kann.  

 

Informationen zum Hochschulfreiheitsgesetz NRW