Münster (upm), 30. November 2007
Zur gezielten Nachwuchsförderung hat die von Studierenden der Universität Münster vor drei Jahren gegründete juristische Ausbildungszeitschrift "Ad Legendum" zum ersten Mal einen Aufsatzwettbewerb für Jurastudierende durchgeführt. Aufgerufen waren Jurastudierende im gesamten Bundesgebiet, sich in den wissenschaftlichen Diskurs zu begeben und sich mit ihren Ideen und Formulierungen einer fachkundigen Jury zu stellen.
Über 80 Beiträge gingen in der münsterschen Redaktion ein. Die besten zehn Arbeiten wurden mit Geldpreisen in Höhe von insgesamt 1.750 Euro und Buchpreisen ausgezeichnet. Den ersten Platz belegte Martin Groß-Langenhoff von der Universität Münster mit einem Beitrag über "Die Nennbetragshälfte als ungeschriebene Schranke der genehmigten Kapitalerhöhung in der Aktiengesellschaft". Der Gewinneraufsatz wurde in der neuesten Ausgabe 4/2007 der Zeitschrift "Ad Legendum" veröffentlicht. Auf den nächsten Plätzen folgten Matthias Uhl von der Universität Regensburg mit einem Aufsatz über "Stiftungsrecht und Europarecht" sowie Hanjo Hamann von der Universität Heidelberg mit der Arbeit "Vertrauen ist gut - ist Due Diligence besser?".