Pressemitteilung upm

In guter Verfassung

Grundordnung der Universität wurde geändert

Münster (upm), 05. Dezember 2007

12 Artikel auf sechs DIN-A4-Seiten legen künftig die Grundzüge der Arbeit an der WWU Münster fest. Alles weitere ist im Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) geregelt, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist und dem jetzt die Verfassung angepasst wurde. Dabei hat sich der Senat am Mittwoch (5.12.2007) für Bewährtes entschieden: Es bleibt bei einem Rektorat, Kanzler oder Kanzlerin werden auch künftig der Verwaltung vorstehen und Dekane haben nach wie vor kein Stimmrecht im Senat, dessen Zusammensetzung mit zwölf Professoren, vier Studierenden, vier wissenschaftlichen und drei sonstigen Mitarbeitern unverändert geblieben ist.  

Neu ist das Gremium des Hochschulrates, der laut HFG das Rektorat oder das Präsidium wählt, wobei der Senat zustimmungspflichtig ist. Er nimmt außerdem den Rechenschaftsbericht entgegen und segnet den Hochschulentwicklungsplan ab. Aus der Vielzahl der Möglichkeiten hatte sich der Senat bereits im Vorfeld entschieden, dass er aus acht Mitgliedern bestehen soll. Davon sind fünf Mitglieder Externe, aus denen auch der Vorsitzende mit einer Drei-Viertel-Mehrheit gewählt werden muss.  

Die Amtszeit der Rektorin beziehungsweise des Rektors wird verlängert: nach der ersten Wahl sechs Jahre, bei Wiederwahlen, deren Zahl nicht begrenzt ist, jeweils vier Jahre. Der Kanzler oder die Kanzlerin werden für jeweils acht Jahre gewählt. Die Zahl der Prorektoren, deren Amtszeit jeweils mit der der Rektorin oder Rektors endet, ist nicht festgelegt. Einer von ihnen kann aus der Gruppe der Juniorprofessoren oder der wissenschaftlichen Mitarbeiter stammen.  

Die Fachbereiche haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich zwischen einer Dekane- und einer Dekanatslösung zu entscheiden. Einem Dekanat gehören mindestens zwei und höchstens vier Prodekane an. Ein Prodekan ist mit den Aufgaben insbesondere im Bereich der Studienorganisation, der Studienplanung und der berufspraktischen Tätigkeiten zu betrauen. Höchstens die Hälfte der Prodekane kann anderen Gruppen als der der Hochschullehrer angehören.  

Senat der WWU