Pressemitteilung upm

Neues von der Erbschaftssteuer

Vortragsveranstaltung des Westfälischen Steuerkreises

Münster (upm), 11. Dezember 2007

Die neuesten Entwicklungen im Erbschaftssteuerrecht standen im Mittelpunkt einer Vortragsveranstaltung des Westfälischen Steuerkreises im Humboldt-Haus der Universität Münster. Hermann-Ulrich Viskorf, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof in München, stellten den aktuellen Stand der Diskussion um die Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts dar. Der Gesetzgeber ist zu einer Neuregelung aufgerufen, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2006 das geltende Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht für verfassungswidrig erklärt hatte.  

Viskorf erläuterte die Ende November in einem Referentenentwurf vorgesehenen Eckpunkte der Reform, wie die Bewertung der verschiedenen Vermögensarten nach Verkehrswerten, die Anhebung der Freibeträge für enge Familienmitglieder und die Steuerbegünstigung des Unternehmensübergangs bei langfristiger Sicherung von Arbeitsplätzen und der Fortführung des Betriebs. Dabei bemängelte er die fehlende Kraft des Gesetzgebers zu einer "Totalrevision" des Erbschafts- und Schenkungsrechts und bewertete die geplanten Änderungen kritisch als "rechtspolitischen Kompromiss".  

Westfälischer Steuerkreis