Pressemitteilung upm

Menschenrecht auf Wasser

Vortrag über Wasserprojekte in der Entwicklungsarbeit

Münster (upm), 18. April 2008

Wasser
Der Zugang zu Wasser ist in vielen Ländern keine Selbstverständlichkeit. Foto: GTZ/Levin

Deutschland hat ebenso wie viele seiner Partnerländer der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) die Menschenrechtskonventionen anerkannt. Dazu gehört das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, was wiederum den Zugang zu sauberem Wasser beinhaltet. "1,1 Milliarden Menschen weltweit sind in dieser Hinsicht unterversorgt", sagt Thomas Levin. Er berichtet am Mittwoch (23. April) um 18.15 Uhr aus seinen persönlichen Erfahrungen in Ostafrika. Der Diplom-Betriebswirt ist Projektplaner bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Sein Vortrag im Hörsaal des Instituts für Neuro- und Verhaltensbiologie an der Badestraße 9 ist Teil der öffentlichen Ringvorlesung "Wasser zum Leben", gemeinsam organisiert von der Universität und der Fachhochschule Münster.  

Für den Gastreferenten ist das deutsche Engagement im Wassersektor vor dem Hintergrund des Menschenrechts auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wasserknappheit, desolate Versorgungssysteme, ineffiziente Managementstrukturen und politische Einmischung führten einerseits zu einem hohen öffentlichen Interesse an Missständen. Gleichzeitig bleibe dem ärmsten Teil der Bevölkerung der Zugang zu der überlebenswichtigen Ressource verwehrt. Der Vortrag "Des Menschen Recht auf Wasser zum Leben - Erfahrungen aus der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit" versucht, einige Antworten zu geben. Ausgehend von der aktuellen Situation zieht Levin dabei unerwartete Schlussfolgerungen für die Praxis. Er zeigt die konkreten Folgen des Menschenrechtsansatzes auf und gewährt einen Einblick in das Arbeitsfeld. "Es ist wichtig, die gewohnten Denkmuster aus der Zeit der Entwicklungshilfe zu hinterfragen."  

 

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