Pressemitteilung upm

Verdienste in Lehre und Forschung

Juristische Fakultät verleiht Honorar- und außerplanmäßige Professuren

Münster (upm), 15. Mai 2008

Honorarprofessuren
Die neuen Honorarprofessoren Lange, Kayser und Speckmann und und apl. Professorin Faber mit Dekan Steinmeyer Foto: Rabea Braß

Für besondere Verdienste in der rechtswissenschaftlichen Lehre und Forschung sind fünf Juristinnen und Juristen von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster mit den Titeln außerplanmäßiger und Honorarprofessor ausgezeichnet worden. Vollzogen wurden vier der Ehrungen vom Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, am 14. Mai 2008 im Rahmen eines Empfangs in Münster.  

Dr. Angela Faber erhielt die Bezeichnung außerplanmäßige Professorin verliehen. Sie studierte von 1980 bis 1986 Jura in Münster, war nach dem Referendariat von 1990 bis 1992 wissenschaftliche Referentin am Stein-Institut an der WWU, wo sie auch 1992 promoviert wurde. Nach zweijähriger Tätigkeit beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung übernahm sie die Leitung des Stein-Instituts und habilitierte sich im Jahr 2000 an der WWU. Seit 2001 war sie Hauptreferentin beim Landkreistag Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.  

Die Bezeichnung Honorarprofessor erhielt Dr. Hans-Friedrich Lange, der an der Juristischen Fakultät nebenberuflich als Dozent für Steuerrecht tätig ist. Lange wurde 1984 promoviert und ist seit 1997 als Richter am Bundesfinanzhof tätig. Die Fakultät würdigte mit der Verleihung des Titels Honorarprofessur seine besonderen Verdienste in Lehre und Forschung auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts und des steuerlichen Verfahrensrechts.  

Ebenfalls Honorarprofessor wurde Dr. Godehard Kayser, der seit 1988 Richter und seit 2001 Mitglied des IX. Zivilsenats des für Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht zuständigen Bundesgerichtshofs ist. Der WWU, an der er von 1974 bis 1979 Jura studiert hat und promoviert wurde, ist er seit 1996 auch als Lehrbeauftragter verbunden. Mit der Verleihung des Titels Honorarprofessor würdigte die Fakultät seine Verdienste in Lehre und Forschung auf dem Gebiet des Verfahrens- und Insolvenzrechts.  

Dr. Gerald Speckmann, ebenfalls neuer Honorarprofessor, ist bereits seit 1968 als Anwalt zugelassen und Partner einer Anwaltskanzlei in Hamm. Der Juristischen Fakultät der Universität Münster ist er seit 2001 durch eine umfassende Lehrtätigkeit eng verbunden. So hielt er Vorlesungen zum Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie zum gewerblichen Rechtsschutz. Darüber hinaus trug Speckmann wesentlich zum Konzept der Zusatzausbildung Anwaltsrecht bei, in der er auch regelmäßig die Vorlesung Verhandlungsstrategien und forensische Praxis hält. Die Juristische Fakultät der WWU würdigt mit der Auszeichnung seine Verdienste in Lehre und Forschung auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und des anwaltlichen Berufsrechts.  

Dr. Christian Jahndorf, Rechtsanwalt und Partner bei der FIDES Treuhandgesellschaft in Bremen, erhielt seine Ernennungsurkunde zum außerplanmäßigen Professor der Juristischen Fakultät der WWU bereits vor der Feierstunde, an der er aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen konnte.  

 

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät der WWU Münster