Pressemitteilung upm

Raumplanung und Wasserrecht

Symposium an der Universität Münster

Münster (upm), 27. Mai 2008

Der Gewässerschutz weist deutliche Raumbezüge auf, vor allem seit dem Inkrafttreten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2002. Die Raumordnung muss ihrerseits die Gewässer als wesentliche Elemente des Raumes in ihre Analyse einbeziehen. Dementsprechend weisen beide Felder vielfältige Querbeziehungen auf. Dem trägt das Symposium "Wechselwirkungen zwischen Raumplanung und Wasserwirtschaft" Rechnung, das am 30. Mai in der Handwerkskammer Münster stattfindet. Organisiert wird es vom Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster und dem Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn.  

Einerseits wurde das Raumordnungsgesetz beim Erlass des Hochwasserschutzgesetzes geändert, um die Gesamtplanung mit dem Wasserrecht stärker zu vernetzen. Andererseits erfordert die flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer nicht nur den Einsatz der herkömmlichen Instrumente des Wasserwirtschaftsrechts, sondern zudem die Nutzung raumplanerischer Instrumente. Diese Themen sollen vor dem Hintergrund der neuen Regelungen im Raumordnungs- und im Wasserrecht, auf nationaler wie EG-rechtlicher Ebene, behandelt werden. Zudem werden der Entwurf des neuen Raumordnungsgesetzes sowie aktuelle Entwicklungen des nordrhein-westfälischen Landesplanungsrechts vorgestellt.  

Zentralinstitut für Raumplanung