Pressemitteilung upm

Gemeinsame Arbeit am Kirchenrecht

Prof. Dr. Klaus Lüdicke hält am 11. Juli seine Abschiedsvorlesung

Münster (upm), 07. Juli 2008

Lüdicke
Prof. Dr. Klaus Lüdicke Foto: Kurt Gewinn

Nach mehr als 28 Jahren Lehrtätigkeit an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster verabschiedet sich Prof. Dr. Klaus Lüdicke mit einer Abschiedsvorlesung am 11. Juli 2008 um 12.15 Uhr im Hörsaal F1 des Fürstenberghauses am münsterschen Domplatz in den Ruhestand. Unter dem Titel "Das war's! - Was war's?" gibt er einen Einblick in seine Forschungs- und Lehrtätigkeit innerhalb eines Vierteljahrhunderts, das wesentlich durch ein neues kirchliches Gesetzbuch geprägt wurde, das 1983 in Kraft trat.  

Lüdicke, geboren 1943 in Bad Warmbrunn/Schlesien, studierte in Münster und München katholische Theologie und Rechtswissenschaft. Nach dem Diplom in Theologie und dem zweiten Juristischen Staatsexamen trat er in den Dienst am kirchlichen Gericht des Bistums Münster, von wo aus er ein Fachstudium des Kanonischen Rechts in München aufnahm und es mit der Promotion 1977 abschloss. 1983 wurde er an der Universität Graz habilitiert. Seit 1979 hatte er an der Hochschule der Franziskaner und Kapuziner in Münster Kirchenrecht gelehrt und seit dem Sommersemester 1980 auch an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster dieses Fach vertreten, als er im Wintersemester 1983/84 zum ordentlichen Professor ernannt wurde.  

Auf Anregung der Fakultät organisierte Lüdicke, unterstützt durch das Bistum Münster und die Hochschule der Franziskaner und Kapuziner, ein Aufbaustudium des Kanonischen Rechts, das den Erwerb des Lizentiatsgrades im Kanonischen Recht ermöglicht, einer Voraussetzung für den Dienst unter anderem. an kirchlichen Gerichten. Damit wurde neben München eine zweite Möglichkeit geschaffen, ein solches Fachstudium zu absolvieren.  

Durch mehrere Projekte konnte Prof. Lüdicke die Fachkollegen zur Teamarbeit zusammenführen. An der Erarbeitung einer kirchenrechtlichen Datenbank arbeiten mehrere Lehrstühle aus Deutschland und dem benachbarten Ausland mit; an einer von Lüdicke herausgegebenen und redigierten Kommentierung des kirchlichen Gesetzbuches sind 14 Autorinnen und Autoren aus der Kirchenrechtswissenschaft und -praxis beteiligt; Lehraufgaben innerhalb des Fachstudiums haben 27 Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen. Eine von ihm herausgegebene Schriftenreihe zu Themen des Kirchen- und Staatskirchenrechts umfasst gegenwärtig 55 Bände. Durch Lüdickes Initiativen ist Münster im Bereich kirchenrechtlicher Forschung und Lehre zu einem Standort geworden, an dem die Weiterentwicklung des Rechts in der Kirche im Blick bleibt.  

Lüdickes Themenschwerpunkte sind das kirchliche Ehe- und Prozessrecht, das er in seiner zunächst hauptamtlichen, dann ehrenamtlichen Tätigkeit als Richter am Bischöflichen Offizialat Münster anwenden konnte, sowie das kirchliche Strafrecht und das Dienst- und Arbeitsrecht in der Kirche, sei es im pastoralen oder sozialen Bereich kirchlicher Beschäftigungsverhältnisse. Sein Kommentar zur neuen Eheprozessordnung der katholischen Kirche, in deutscher und englischer Sprache erschienen, ist das Standardwerk für die kirchlichen Gerichte.  

 

Katholisch-Theologische Fakultät der WWU Münster