Pressemitteilung upm

Westermann-Preise verliehen

Auszeichnung für hervorragende juristische Doktorarbeiten

Münster (upm), 07. November 2008

Westermann-Preise
Preisverleihungen und Promotionsfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der WWU im Schloss Foto: Grewer

An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster wurden am Freitag, 7. November 2008, die diesjährigen Harry-Westermann-Preise und der Habilitationspreis der Juristischen Studiengesellschaft Münster verliehen worden. Die Preisverleihung fand statt im Rahmen einer Promotionsfeier der Fakultät, bei der 93 Promotionsurkunden, 16 Golddoktorurkunden und 20 Silberdoktorurkunden von Dekan Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer überreicht wurden. Den Promotionsvortrag hielt Dr. Henning Tappe.  

Die nach dem 1986 verstorbenen bekannten münsterschen Juristen Prof. Dr. Harry Westermann benannten Preise werden seit 1990 für herausragende Doktorarbeiten im Bereich der Rechtswissenschaften an der WWU Münster vergeben. Für das Jahr 2008 erhielt Friedemann Eberspächer den mit 2.000 Euro dotierten ersten Preis, Christoph Spielmann den mit 1.200 Euro dotierten zweiten Preis. Carsten Sprenger und Christopher Verlage teilen sich den mit insgesamt 1.200 Euro dotierten dritten Preis.  

Der mit 2.500 Euro dotierte Habilitationspreis der Juristischen Studiengesellschaft Münster ging für das Jahr 2008 an Dr. Christoph Görisch, der im Sommersemester 2008 an der Juristischen Fakultät der WWU Münster mit einer Habilitationsschrift über "Demokratische Verwaltung durch Unionsagenturen. Ein Beitrag zur Konkretisierung der europäischen Verfassungsstrukturprinzipien" habilitiert wurde und die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtsvergleichung, Kirchen- und Staatskirchenrecht erhielt.  

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät der WWU