Pressemitteilung upm

Nichtöffentliche Entscheidung des Senats über Hochschulrat war rechtens

Verwaltungsgericht Münster weist Klage von zwei Studenten ab

Münster (upm), 07. November 2008

Der Senat der Universität Münster durfte im Februar 2008 in nichtöffentlicher Sitzung über eine Vorschlagsliste zur Zusammensetzung des Hochschulrats entscheiden. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag, 7. November 2008, entschieden und damit die Klage von zwei münsterschen Studenten abgewiesen.  

Die Rektorin der Universität Münster, Prof. Dr. Ursula Nelles, begrüßte in einer ersten Stellungnahme die deutliche Ablehnung der Klage durch das münstersche Verwaltungsgericht. Das Gericht habe voll und ganz die Auffassung der Universität bestätigt, dass es sich bei der Entscheidung des Senats um eine zwingend in nichtöffentlicher Sitzung zu behandelnde Personalangelegenheit gehandelt habe. Auch der Vorsitzende des Senats, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke, zeigte sich nicht überrascht: "Ich habe mit keiner anderen Entscheidung gerechnet".  

Die acht Mitglieder des ersten Hochschulrats der Universität Münster waren Anfang 2008 von einem Auswahlgremium der Hochschule vorgeschlagen worden. Weil der Senat die in der Sitzung am 6. Februar 2008 anstehende Entscheidung über diese Vorschlagsliste als Personalangelegenheit wertete, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Teilnehmen und abstimmen durften nur die gewählten Senatsmitglieder, darunter auch vier Studierende. Gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit protestierten etwa 30 Studierende lautstark und versuchten vergeblich, in den Sitzungssaal einzudringen. Mit ihrer Klage wollten zwei Studenten, die nicht Mitglieder des Senats waren und sind, die Feststellung erreichen, dass der Senat in öffentlicher Sitzung hätte entscheiden müssen.  

Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Münster entschied nun, die Abstimmung über den Listenvorschlag für den Hochschulrat habe zu Recht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Es habe sich um eine Personalangelegenheit gehandelt, die zwingend in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sei. Die Entscheidung des Senats, sei ein Akt der Partizipation in einem mehrstufigen Auswahlverfahren gewesen, nicht aber eine Wahl. Die Hochschulratsmitglieder würden vom zuständigen Innovationsminister des Landes NRW bestellt; zuvor müssten der Senat sowie das Ministerium der vom Auswahlgremium vorgeschlagenen Mitgliederliste zustimmen. Das Gericht in einer Pressemitteilung: "Gerade auf dem Weg zu einer endgültigen Entscheidung über die Berufung in den Hochschulrat besteht ein besonderes Diskretionsinteresse der potenziellen Mitglieder".  

Verwaltungsgericht Münster