Pressemitteilung upm

Verwaltungskosten der Studienbeiträge an der WWU

Überprüfung für das Wintersemester 2007/2008 abgeschlossen

Münster (upm), 09. April 2009

Bei einer vom Kanzler der Universität Münster, Dr. Stefan Schwartze, veranlassten Überprüfung der Verwaltungskosten zur Erhebung, Verteilung und Verwendung der Studienbeiträge im Wintersemester 2007/2008 sind Aufwendungen in Höhe von insgesamt 184.000 Euro festgestellt worden, die nicht entsprechend der Studienbeitragssatzung der WWU verwendet und gebucht worden sind. Bei einer Überprüfung des Sommersemesters 2008 waren Ende Februar bereits entsprechende Buchungen in Höhe von 55.000 Euro festgestellt worden.

In einem Schreiben an alle Senatsmitglieder stellte der Kanzler am 9. April 2009 nunmehr klar, dass der Verwaltungsaufwand für die Studienbeiträge an der WWU im Wintersemester 2007/2008 rund 226.000 Euro betragen habe, davon 205.000 Euro für Personal und 21.000 Euro für Sachkosten und Investitionen. Ein weiterer Betrag in Höhe von 184.000 Euro sei vor allem für die Ausstattung von Instituts- und Seminarräumen sowie für die Büroausstattung von Personal, das aus Studienbeiträgen finanziert wird, aufgewendet worden. Diese Mittel dienten nach Angaben des Kanzlers damit zwar im Wesentlichen auch der Verbesserung der Studienbedingungen an der WWU, stünden aber in keinem direkten Zusammenhang mit dem durch Studienbeiträge entstandenen Verwaltungsaufwand. Das spezielle Budget zur Verwaltung der Studienbeiträge sei damit falsch belastet worden. Wie zuvor schon die 55.000 Euro des Sommersemesters 2008 seien auch die 184.000 Euro des Wintersemesters 2007/2008 inzwischen zu Lasten des allgemeinen Uni-Haushalts umgebucht worden.

Bei der Einführung von Studienbeiträgen hatte die WWU für die Erstkalkulation der Verwaltungskosten mangels eigener Erfahrungen die Prozentsätze von Hochschulen zugrunde gelegt, die zu diesem Zeitpunkt bereits Studienbeiträge eingeführt hatten. In Anlehnung daran wurde der für den Verwaltungsaufwand zur Verfügung stehende Betrag an der WWU auf 435.000 Euro prognostiziert, rund 5,8 Prozent der im Wintersemester 2007/2008 erwarteten Gesamteinnahmen aus Studienbeiträgen. Dies stand im Einklang mit einer Einschätzung der Beitragskommission des Senats der WWU, die für die ersten beiden Jahre einen Betrag in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro als angemessen betrachtet hatte.

Die Universitätsverwaltung war davon ausgegangen, dass es sich dabei um eine sogenannte „Verwaltungspauschale" handele, die als Verstärkung des Verwaltungsbudgets eingesetzt werden konnte. Weder die Regelungen des Studienbeitragsgesetzes noch der Studienbeitragsordnung, der Universitätssatzung oder der anwendbaren Grundsätze und Richtlinien ließen nach Ansicht von Uni-Kanzler Dr. Schwartze andere Auslegungen vermuten. Demgegenüber wurde im Bericht der Beitragskommission des Senats bei der Einführung der Studienbeiträge im März 2007 eine „spitze" Abrechnung der Mittel gefordert. Das Rektorat hatte dies zugesagt.

Kanzler Dr. Schwartze kündigte in seinem Schreiben an die Senatsmitglieder organisatorische Maßnahmen in der Universitätsverwaltung an, die sicherstellen sollen, „dass künftig nur unmittelbar durch die Verwaltung und Verwendung der Studienbeiträge entstehende Kosten als Verwaltungskosten abgerechnet werden". Er versicherte mit Nachdruck: „Auch der Betrag in Höhe von 184.000 Euro steht wieder voll für eine Verwendung im Sinne der Studienbeitragssatzung zur Verfügung und ermöglicht damit weitere wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an der WWU".

Studienbeiträge an der WWU Münster