Pressemitteilung upm

Keine Rückzahlung von Studienbeiträgen

Senat lehnt Antrag von Studierenden mit großer Mehrheit ab

Münster (upm), 22. April 2009

Nicht verausgabte Mittel aus Studienbeiträgen werden nicht anteilig an die gebührenpflichtigen Studierenden zurück gezahlt. Dies hat der Senat der Universität Münster am Mittwoch, 22. April 2009, mit großer Mehrheit entschieden. Mit 16 gegen drei Stimmen bei vier Enthaltungen lehnte der Senat einen Antrag von Studierenden ab, die eine Rückzahlung von jeweils über zwanzig Euro an die Gebührenzahler bis zum 31. Mai verlangt hatten.

In der Diskussion kritisierten Vertreter der Studierenden, dass die nicht im Laufe eines Semesters verwendeten Mittel aus Studienbeiträgen „auf einem Drittmittelkonto geparkt und unter Umständen dem Gebührenzahler nicht mehr zugute kommen“. Auch wenn die WWU mit 275 Euro pro Student und Semester eine geringere Gebührensumme verlange als die meisten anderen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, stehe sie doch in der Verantwortung, „die finanzielle Belastung der Studierenden so gering wie möglich zu halten".

Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles und Vertreter der Professoren im Senat wiesen demgegenüber darauf hin, dass schon jetzt eine Rückzahlung der nicht zeitnah verwendeten Mittel erfolge, zwar nicht individuell an die einzelnen Gebührenzahler, wohl aber über die Rückbuchung auf ein gesondertes Drittmittelkonto und die satzungsgemäße Verwendung im folgenden Semester an die Studierendenschaft insgesamt. Die vorgeschlagene individuelle Rückzahlung verletze außerdem das Prinzip der Beitragsgleichheit und damit Beitragsgerechtigkeit und verursache zudem weitere zusätzliche Verwaltungskosten.

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