Pressemitteilung upm

Pionier des Planungsrechts

Universität Münster trauert um Prof. Dr. Werner Hoppe

Münster (upm), 15. Juli 2009

Prof. Dr. Werner Hoppe
Prof. Dr. Werner Hoppe Foto: WWU

Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und ihre Juristische Fakultät trauern um den Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Hoppe, der am 9. Juli 2009 im Alter von 79 Jahren nach einem Unfall in Münster gestorben ist.
Werner Hoppe wurde am 18. Juni 1930 in Münster geboren. Nach dem Jurastudium promovierte er bei dem früheren Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor der Stadt Münster, Prof. Karl Zuhorn, mit einer Arbeit über den Rechtscharakter der nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände. 1959 wurde er Rechtsanwalt und baute die heutige Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte mit auf. Er war spezialisiert auf das Öffentliche Recht und wurde vor allem durch Verfahren zur Gebietsreform bekannt. 1969 wurde er zum Notar ernannt.

Aus seiner anwaltlichen Arbeit heraus entstand die Monographie "Organstreitigkeiten vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten". Der damals bereits emeritierte Prof. Dr. Hans-Julius Wolff empfahl ihm, diese Arbeit als Habilitationsschrift einzureichen. 1970 habilitierte ihn die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster, ein Jahr später erhielt er den Ruf auf den neu geschaffenen Lehrstuhl für Raumplanung und Öffentliches Recht in Münster, den er von 1972 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1995 innehatte.

In dieser Zeit engagierte er sich als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und von 1974 bis 1976 als Prorektor und erster Stellvertreter des Rektors in der akademischen Selbstverwaltung der Universität und war stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Von 1980 bis 1997 war er Schriftleiter des Deutschen Verwaltungsblattes, einer der wichtigsten wissenschaftlichen Zeitschriften zum öffentlichen Recht.

Typisch für Werner Hoppe war die ausgeprägte Verbindung von Wissenschaft und Praxis. Bereits 1964 hatte er als Anwalt mit einem wissenschaftlichen Aufsatz zur Abwägung in der Bauleitplanung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Impulse gegeben, die bis heute fortwirken. Als Hochschullehrer behielt er vielfältige Verbindungen zu Institutionen und Problemen der praktischen Rechtsanwendung und -gestaltung. Von 1980 bis 1997 war er Geschäftsführender Direktor des Zentralinstituts für Raumplanung und von 1981 bis 1997 nahm er dieselbe Funktion im Freiherr-vom-Stein-Institut des Landkreistages Nordrhein-Westfalen wahr, das er mit gegründet hatte.

Von 1985 bis 1987 war er Mitglied des Umweltrates, 1987 bis 1990 im Rat von Sachverständigen für Umweltfragen. Von 1994 bis 1998 gehörte er dem Beirat für Raumordnung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau an. Vor allem auf seinen Hauptarbeitsgebieten, dem Bau- und Planungsrecht und dem Umweltrecht war er als Gutachter und Prozessvertreter aktiv. Seine wissenschaftlichen Erfahrungen und seine praktische Expertise prägen auch seine zahlreichen Veröffentlichungen. Bekannt geworden ist besonders das maßgeblich von ihm verfasste Lehrbuch zum öffentlichen Baurecht.

In der Fakultät war er wegen seiner Freundlichkeit ebenso geschätzt wie als Ratgeber in praktischen Fragen des hochschulpolitischen Alltags. Für seine großen Verdienste wurde er 1992 vom damaligen Düsseldorfer Ministerpräsidenten Johannes Rau mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet.

Seinen weit mehr als hundert Doktoranden und fünf Habilitanden wird er vor allem als kluger, verständnisvoller und hilfsbereiter Mentor in Erinnerung bleiben. So klar sein wissenschaftlicher Standort und seine eigene politische Orientierung waren, so eindeutig war für alle, die ihn kannten, dass bei der Auswahl von Schülern und Themen oder der Bewertung wissenschaftlicher Leistungen allein Qualität maßgeblich war.

Nach seiner Emeritierung im Jahr 1995 arbeitete Prof. Hoppe wieder als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz in Stuttgart und Berlin. Geplant war, dass er diese Tätigkeit bis zu seinem 80. Geburtstag fortsetzte. Kurz vor seinem plötzlichen Tod schloss er noch seine Beiträge für die vierte Auflage des Planungsrechtslehrbuchs ab. Aus den bereits weit gediehenen Vorbereitungen für einen Aufsatz über Raumplanung für das Jubiläumsheft des Deutschen Verwaltungsblatts zum 60-jährigen Bestehen des Grundgesetzes und zum 20. Jahrestag des Falls der Mauer, an dem er bis in den Juli hinein in seiner Ferienwohnung in Holland gearbeitet hatte, wurde er durch den tragischen Unglücksfall im Hauptbahnhof am 9. Juli 2009 herausgerissen.

Rechtswissenschaftliche Fakultät der WWU Münster