Pressemitteilung upm

Staatsanwaltschaft informiert Unileitung über konkrete Verdachtsfälle

Vier außerplanmäßige Professoren an der Medizinischen Fakultät könnten am bundesweiten Promotionsbetrug beteiligt sein

Münster (upm), 09. September 2009

Vier Namen im bundesweiten Verfahren um den Handel mit Doktortiteln hat die Staatsanwaltschaft Köln der Universität Münster auf Anfrage am Dienstag, 8. September, per Fax mitgeteilt. In allen vier Fällen handelt es sich um außerplanmäßige Professoren mit Bezug zur Medizinischen Fakultät der WWU. Nach Angaben der Staatsanwalt erstrecken sich die Ermittlungen bei diesen Personen auf insgesamt 15 Promotionsverfahren.

Rektorat und Dekanat haben noch gestern mit der Sichtung der Akten begonnen. Demnach ist in einem Fall unklar, welcher Bezug zur Universität Münster besteht, da die betreffende Person weder in Münster habilitiert ist noch hier Promotionsverfahren betreut hat. Hier ist die Medizinische Fakultät auf weitere Informationen durch die Staatsanwaltschaft angewiesen. Zwei weitere Professoren sind nicht mehr an der Universität tätig; der vierte Fall betrifft einen Professor, der aktuell noch Mitglied der Fakultät ist.

In allen Fällen sichtet das Dekanat der Medizinischen Fakultät derzeit die dort vorhandenen Akten zur Person und zu den an der WWU betreuten Promotionen. Im vierten Fall der an der Fakultät tätigen Person lässt die Rektorin der WWU, Prof. Dr. Ursula Nelles, als Dienstvorgesetzte aktuell die Voraussetzungen für die zusätzliche Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens prüfen. „Die Universität hat der Kölner Staatsanwaltschaft eine enge Zusammenarbeit zugesagt und wird ihr sämtliche Unterlagen und gewonnenen Erkenntnisse, die zur Aufklärung der Vorwürfe beitragen können, unverzüglich zur Verfügung stellen", so Nelles. So sollen noch heute die drei an der WWU vorhandenen Personalakten - von der vierten Person gibt es aufgrund fehlender Personalzuständigkeit dort keine - auf den Weg nach Köln gehen.

Der Dekan der Medizinischen Fakultät Prof. Dr. Wilhelm Schmitz macht ergänzend deutlich, dass die Fakultät ihre Recherchen in Eigeninitiative auf alle Promotionsverfahren ausgedehnt hat, an denen die Betreffenden beteiligt waren. Die Listen der Promotionen seien zurück bis in das Jahr 1994 gesichtet worden. Danach sind neben dem Verdächtigen, der in diesem Zeitraum nachweislich keine einzige medizinische Dissertationen in Münster betreut hat, zwei Verdächtige seit rund zehn Jahren als Erstgutachter gar nicht mehr und als Zweitgutachter nur noch vereinzelt - viermal - tätig gewesen. Parallel hat die Rektorin veranlasst, dass vorsorglich alle Promotionsordnungen der Universität Münster unter dem Gesichtspunkt untersucht werden, ob die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Promotionsverfahren ausreichen.

Rund 320 Doktortitel werden jährlich an der Medizinischen Fakultät der WWU verliehen. Schon durch die Verdachtsfälle werde die hervorragende Arbeit der an der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler insgesamt in Misskredit gebracht, betont Rektorin Nelles. Den hervorragenden Ruf der Absolventen der WWU gelte es, auf jeden Fall zu schützen. Deshalb werde von Seiten der WWU mit aller Konsequenz gegen den oder die betroffenen Personen vorgegangen, sollte sich der Verdacht bestätigen, kündigt die Rektorin an.