Pressemitteilung upm

Korruption in der Gesundheitswirtschaft

Münsterische Sozialrechtsvereinigung lädt zur 16. Münsterischen Sozialrechtstagung ein

Münster (upm), 04. Oktober 2010

Die Münsterische Sozialrechtsvereinigung lädt gemeinsam mit dem Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität wieder zur "Münsterischen Sozialrechtstagung" ein. Thema ist die "Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Leistungserbringern - am Rande der Legalität?" Dabei soll die Tagung am 12. November einen Überblick darüber geben, wie die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Leistungserbringern in den verschiedenen Bereichen rechtlich geregelt ist. Zudem soll sie darüber informieren, wie unzulässige Formen ausgeschlossen werden können. Die Konferenz findet bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Gartenstraße 194, in Münster statt und ist für alle Interessierten offen. Eine Anmeldung ist bis zum 11. Oktober unter www.sozialrechtsvereinigung.de möglich.

Zuwendungen für die Vermittlung von Dienstleistungen sind in der freien Marktwirtschaft üblich und prinzipiell auch nicht anstößig. Etwas anderes gilt für den Bereich des Gesundheitswesens. Hier gilt der Grundsatz, dass eine Vergütung prinzipiell nur für eine echte Sach- oder Dienstleistung im Medizinbetrieb geschuldet wird beziehungsweise vereinbart werden darf. Zahlreiche Vorschriften untersagen daher schon seit jeher entgeltliche Patientenzuweisungen und die Übernahme von kostenlosen Vertriebsmaßnahmen, Absatzförderungen oder "Kick-Back-Zahlungen". Eine lückenlose gesetzgeberische Erfassung von unseriösen Zuwendungen ist jedoch kaum möglich.

Bundes- und Landesgesetzgeber haben sich bemüht, in den unterschiedlichen Leistungsbereichen weitergehende Rechtsgrundlagen zur Verhinderung von Korruption in der Gesundheitswirtschaft einzuführen. Die diesjährige 16. Tagung der Münsterischen Sozialrechtsvereinbarung e. V. befasst sich mit diesen aktuellen Regelungen im Bereich der Ärzte, Krankenhäuser und der Pharmaindustrie und beleuchtet deren Auswirkungen auf die Akteure im Gesundheitswesen. Auf der Veranstaltung kommen anerkannte und sachverständige Referenten aus dem Bereich der Rechtsprechung, der Hochschule, der Kostenträger und Leistungserbringer sowie der Anwaltschaft zu Wort. Im Anschluss an die Fachvorträge erörtern die Referenten bei einer Podiumsdiskussion die bis hierhin gefundenen Ergebnisse und versuchen, gemeinsam konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis zu erarbeiten.

Anmeldung und weitere Informationen zur Sozialrechtstagung