Pressemitteilung upm

Der "Arbeitsort" unter der juristischen Lupe

Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Hamm klärt "Rechtsfragen zum Ort der Arbeitsleistung" / Vortrag am 4. Juli

Münster (upm), 30. Juni 2011

Wie weit geht das Weisungsrecht eines Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsortes? Müssen Arbeitnehmer einen Ortswechsel ihres Arbeitsplatzes hinnehmen? Zu diesen arbeitsrechtlichen Fragen spricht der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes Hamm, Dr. Holger Schrade, am Montag, 4. Juli. Sein Vortrag "Rechtsfragen zum Ort der Arbeitsleistung" ist Teil des "Praxisforums Arbeitsrecht" des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster. Das Forum dient dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Veranstaltung beginnt um 18.15 Uhr im Hörsaal J3 des Juridicums, Universitätsstraße 14-16.

In Nordrhein-Westfalen gibt es drei Landesarbeitsgerichte. Das in Hamm deckt als Berufungsinstanz den nördlichen Teil des Landes ab.