Pressemitteilung upm

Sind deutsche Strafgerichte grenzüberschreitend zuständig?

Kriminalwissenschaftliches Kolloquium an der Universität Münster startet am 9. November

Münster (upm), 04. November 2011

Völkerrechtsverbrecher sollen auf der ganzen Welt an jedem Ort verfolgt werden können − das besagt das sogenannte "Prinzip der Weltrechtspflege". Wie dieses Prinzip legitimiert und in der Praxis umgesetzt werden kann, diskutiert Prof. Dr. Bettina Weißer vom Institut für Kriminalwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in ihrem Kolloquium "Völkerstraftaten − Grenzenlose Zuständigkeit deutscher Strafgerichte? − Das Prinzip der Weltrechtspflege in Theorie und Praxis" mit Studierenden.

Das Kolloquium richtet sich an alle Interessierten aus Wissenschaft, Praxis und Studium und findet am Mittwoch, 9. November, um 18 Uhr im Hörsaal H2 Hindenburgplatz, statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Weitere Kriminalwissenschaftliche Kolloquien sind für den 14. Dezember und den 18. Januar geplant.