Pressemitteilung upm

Tierschutz rechtlich verankern?

Vortragsreihe Kommunalverwaltung aktuell / Thema: Verbandsklagerecht

Münster (upm), 22. November 2011

Seit 2002 ist der Tierschutz als sogenanntes Staatsziel mit Verfassungsrang im Grundgesetz verankert. Eine konkrete Umsetzung für diesen Artikel 20a bedeutet diese Festschreibung jedoch zunächst nicht, da Staatsziele im Gegensatz zu Grundrechten nicht per se einklagbar sind. Eine Lösung stellt das Verbandsklagerecht dar, das Tierschutzvereinen mehr Möglichkeiten bieten würde. In Nordrhein-Westfalen wurde die Einführung dieses Rechts bereits auf den Weg gebracht.

Aus Anlass des nach wie vor kontrovers diskutierten Gesetzesentwurfs der nordrhein-westfälischen Landesregierung lädt das Freiherr-vom-Stein-Institut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Münster zu einem Vortrag in der Reihe "Kommunalverwaltung aktuell − Wissenschaft und Praxis" ein. Am Donnerstag, 24. November, referiert Udo Paschedag, Staatssekretär im NRW-Naturschutzministerium, über "Möglichkeiten, Wirkungen und Grenzen des Verbandsklagerechts". Der Vortrag findet um 16.15 Uhr im Hörsaal S1, Schlossplatz 2, statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Freiherr-vom-Stein-Institut ist die wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Universität Münster. Geschäftsführender Direktor ist Prof. Dr. Janbernd Oebbecke.

Freiherr-vom-Stein-Institut