Pressemitteilung upm

Erzbischof zu Besuch

"Vortrag auswärtiger Gelehrter" handelt vom Verhältnis der Bistümer zum Papst

Münster (upm), 25. November 2011

Der Begriff "Communio" war ein Leitwort beim Zweiten Vatikanischen Konzil und sollte die Eigenständigkeit der Bistümer in Verbundenheit mit dem Papst betonen und für eine legitime Vielfalt des Katholischen stehen. Im Rahmen der Reihe "Vorträge auswärtiger Gelehrter" der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster lädt das Institut für Kanonisches Recht zu einem Gastvortrag ein.

Es spricht der Erzbischof Prof. Dr. Francesco Coccopalmerio. Er ist seit 2007 Präsident des "Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten" (PCLT). In seinem Vortrag "Die kirchliche Communio: Was das Konzil sagt und worüber die Concides schweigen" am Dienstag, 29. November, geht es dem Erzbischof um das Wechselspiel von Universalkirche und Bistümern. Er referiert über die Frage, was in der Eigenverantwortung der Diözesanbischöfe zwingend entschieden werden muss und was Sache des Papstes ist.

Der Vortrag findet um 10.15 Uhr im Seminarraum KTh II, Johannisstraße 8-10, statt. Mit dem Besuch von Francesco Coccopalmerio kommt die enge Verbundenheit des PCLT mit der Katholisch-Theologischen Fakultät Münster und im Besonderen mit dem Institut für Kanonisches Recht zum Ausdruck. In Münster werden maßgeblich für den gesamten deutschen Raum kirchliche Richter und Verwaltungskanonisten für die Bistümer ausgebildet.

Vortrag in der Katholisch-Theologischen Fakultät